Urteil: Nokia hat Mobilfunk-Patent von IPCom nicht verletzt
Karlsruhe (dpa) - Im Streit um die mögliche Verletzung eines Mobilfunk-Patents hat das Oberlandesgericht Karlsruhe eine wichtige Entscheidung zugunsten des Handy-Herstellers Nokia getroffen.
Die Richter folgten der Berufung des Unternehmens und stellten im Unterschied zum Landgericht Mannheim keine Patentverletzung fest. Das Urteil könnte auch für die noch offenen Berufungsverfahren mit Beteiligung von Apple und HTC wegweisend sein. Der Patentverwerter IPCom will den Streit nun auch vor den Bundesgerichtshof bringen, die höchste Instanz in Zivilsachen.
In dem Rechtsstreit geht es um ein Patent, das den Zugang zu Mobilfunknetzen steuert und Rettungskräften oder der Polizei bei Netzüberlastung eine Überholspur freihält. Es wurde ursprünglich von dem deutschen Elektrotechnik-Spezialisten Bosch entwickelt und 2007 zusammen mit anderen Patenten an IPCom verkauft. Das Europäische Patentamt (EPA) in München hat dieses Schutzrecht im Januar für gültig erklärt, allerdings in einer eingeschränkten Fassung.
Nach der Berufung von IPCom entschied jetzt der 6. Zivilsenat des OLG Karlsruhe, dass „der UMTS-Standard von der technischen Lehre des geänderten Patentanspruchs in einem entscheidenden Punkt keinen Gebrauch“ mache.
Die Berufungsinstanz änderte das Urteil des Landgerichts Mannheim, das im April 2012 noch die Verletzung des IPCom-Patents festgestellt hat. Allerdings ließ der Senat die Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) zu. IPCom zeigte sich in einer schriftlichen Erklärung „zuversichtlich, dass der Bundesgerichtshof zu seinen Gunsten entscheiden und eine Patentverletzung feststellen wird“. IPCom-Geschäftsführer Bernhard Frohwitter nannte die Karlsruher OLG-Entscheidung einen „vorübergehenden Rückschlag“.
Nach seinem Nokia-Urteil hatte das Landgericht Mannheim Ende Februar dieses Jahres eine Milliardenklage gegen iPhone-Hersteller Apple abgewiesen und in einem ähnlichen Verfahren gegen HTC ebenfalls keine Patentverletzung erkannt. In diesen Fällen ging es ebenfalls um das vom EPA geänderte Patent. IPCom legte Berufung gegen diese Urteile ein, über die das OLG Karlsruhe noch befinden muss.