Verbraucherschützer: E-Book-Anbieter schludern bei Infos
Mainz (dpa/tmn) - Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hat 17 Verkaufsplattformen für E-Books untersucht. Ihr Fazit: Nutzer werden oft nicht deutlich genug darüber aufgeklärt, was sie mit dem digitalen Lesestoff machen dürfen und was nicht - ihn weitergeben zum Beispiel.
Wichtige Informationen zu E-Books sind bei den Internet-Buchhändlern nur mühsam zu finden und schwer verständlich. Dieses Fazit zieht die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz nach einem Vergleich von 7 aktuellen Bestsellern bei 17 Verkaufsplattformen für E-Books. Im Detail beziehen sich die Tester auf Informationen zu erforderlicher Software, zum Dateiformat, zur Dateigröße, zum Kopierschutz, zu Nutzungs- und Widerrufsrechten sowie zu verwendbaren Lesegeräten.
Vielen Käufern ist den Verbraucherschützern zufolge nicht bewusst, dass sie beim Kauf eines E-Books nur das Nutzungsrecht für den persönlichen Gebrauch erwerben, aber kein Eigentum. Selbst die Weitergabe an Familienmitglieder oder Freunde sei nicht erlaubt - obwohl E-Books im Schnitt nur bis zu 20 Prozent günstiger als gedruckte Bücher seien. Auf diesen wichtigen Punkt werde aber in keiner Produktinformation hingewiesen. Auf die Einschränkung wird nur aufmerksam, wer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oder die Nutzungsbedingungen genau studiert.
Um die Weitergabe zu verhindern, setzen die Anbieter auf technischen Kopierschutz, das sogenannte Digital Rights Management (DRM). Dazu zählt zum einen der sogenannte harte Kopierschutz, bei dem das E-Book quasi verschlüsselt wird, und nur vom angemeldeten Käufer gelesen werden kann. Zum anderen gibt es den sogenannten weichen Kopierschutz, bei dem meist ein digitales Wasserzeichen mit Informationen zum Käufer unsichtbar in das E-Book eingebettet wird.
Nach Auffassung der Verbraucherschützer wäre ein weicher Kopierschutz gegen Urheberrechtsverletzungen wie etwa das missbräuchliche Einstellen eines E-Books bei Tauschbörsen ausreichend. Im Sinne der Datensparsamkeit dürften aber etwa in einem Wasserzeichen nur die nötigsten Informationen zum Käufer personalisiert werden, also etwa die Kundennummer. In der Praxis verzichten aber nur wenige Anbieter auf den harten Kopierschutz, der eine Weitergabe auch im privaten Umfeld praktisch unmöglich macht.
Die meisten Plattformen verkaufen E-Books im offenen EPUB-Format, das Kunden die Nutzung nahezu beliebiger Lesegeräte und den Umzug ihrer Bücher zu vielen anderen Anbietern ermöglicht. Amazon und Apple dagegen setzten auf eigene, herstellerspezifische Formate, die den Wechsel zu Lesegeräten anderer Hersteller oder den Umzug zu einem anderen Anbieter unmöglich machen, kritisiert die Verbraucherzentrale. Es fehle ein Recht auf Portabilität, das die Möglichkeit eines Umzugs zwischen Lesegeräten und Anbietern garantiert und im schlimmsten Fall vor dem Verlust der persönlichen E-Book-Bibliothek schützt, sollte einmal ein Anbieter vom Markt verschwinden.