Das Oberlandesgericht Köln bestätigte nun, dass der Button unzureichend beschriftet sei. Eine solche Schaltfläche müsse mit den Wörtern „zahlungspflichtig bestellen“ oder einer entsprechend eindeutigen Formulierung gekennzeichnet sein - was in diesem Fall nicht gegeben sei.
Der Button von Amazon weise nicht eindeutig darauf hin, dass die Bestellung eine Zahlungspflicht auslöse. Bei der Formulierung „Jetzt gratis testen — danach kostenpflichtig“ bestehe auch die Gefahr, dass der Verbraucher glaube, ausschließlich ein kostenloses Probeabo zu buchen und dass ihm ein solcher Gratistest nur „jetzt“ möglich sei.
Eine Revision ließ das Oberlandesgericht nicht zu. Amazon könne aber noch eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen, erklärten die Verbraucherschützer.