Verbraucherschützer: 3D-TV nicht immer hochauflösend

Leipzig (dpa/tmn) - Verbraucher können sich beim Kauf eines 3D-Fernsehers nicht auf das Label „3D-Full-HD“ verlassen. Denn das steht unter Umständen für etwas anderes als die bekannte „Full HD“-Angabe, warnt die Verbraucherzentrale Sachsen.

„Full HD“-Fernseher können üblicherweise Bilder mit bis zu 1920 mal 1080 Pixeln wiedergeben. Geräte mit „3D-Full-HD“ haben dagegen unter Umständen eine niedrigere Auflösung. Käufer sollten sich deshalb vor dem Erwerb eines 3D-Fernsehers informieren, welche Bildqualität das Gerät tatsächlich unterstützt. Das geht zum Beispiel über Bewertungen anderer Kunden in Online-Shops und Foren.

In dem konkreten Fall geht es um 3D-Fernseher der LED-D6000-Serie von Samsung, über dessen Bildqualität sich nach Angaben der Verbraucherschützer mehrere Käufer beschwert hätten. Samsung verweist in einer Stellungnahme darauf, dass es für die Bezeichnung „3D-Full-HD“ keinen allgemein anerkannten Industriestandard gebe. Um Verwirrung beim Kunden zu vermeiden, soll das umstrittene Logo in Zukunft nicht mehr im Zusammenhang mit der LED-D6000-Serie auftauchen.