Vergleich im Kuba-Streit mit PayPal erzielt
Traunstein (dpa) - Im Streit um den Boykott des Onlinehandels mit Waren aus Kuba durch PayPal haben die gegnerischen Parteien einen Vergleich erzielt. Dies bestätigte am Dienstag die Kanzlei eines Anwalts, der den Betreiber des Web-Shops Bardealer.de vertritt.
Dieser hatte beim Landgericht Traunstein einen Antrag auf Einstweilige Verfügung gegen den Internet-Finanzdienstleister PayPal gestellt. Nach Informationen des Internet-Portals „amerika21.de“ einigten sich beide Seiten nun darauf, dass die Sperre des PayPal-Kontos vom Bardealer.de wieder aufgehoben wird. Im Gegenzug verpflichtet sich der Web-Shop dazu, Waren aus Kuba auf andere Weise abzurechnen.
Die Ebay-Tochter PayPal fühlt sich an die Gesetzeslage in den USA gebunden, die US-Unternehmen seit dem Kalten Krieg Geschäfte mit Kuba verbieten. Die USA haben ihr Embargo gegen Kuba am 7. Februar 1962 verhängt. 1996 wurde es im „Helms-Burton-Act“ bekräftigt; seitdem sind auch ausländische Unternehmen bei Geschäften mit Kuba von Sanktionen bedroht. Das Europäische Parlament hat die Bestimmungen von „Helms-Burton“ jedoch für rechtswidrig erklärt.