Vorsicht bei unseriöser Telefonwerbung: Gespräch beenden
Mainz (dpa/tmn) - Unseriöse Händler können Verbrauchern relativ leicht am Telefon Verträge unterschieben. Dagegen will der Bundesrat vorgehen. Bis ein Gesetz verabschiedet wird, sollten Verbraucher bei einem mulmigen Gefühl das Gespräch beenden.
Opfer von unseriöser Telefonwerbung haben zwar theoretisch ein 14 Tage gültiges Widerrufsrecht, müssen davon aber erst einmal Gebrauch machen. Der Bundesrat berät am Freitag (3. Mai) über ein Gesetz, nach dem Verträge aus unerwünschter Telefonwerbung künftig erst nach einer Unterschrift des Kunden gelten sollen. Die Länderkammer fordert, dass die neue Regelung, anders als im Entwurf der Bundesregierung, nicht auf Gewinnspiele begrenzt wird - zu Recht, sagt Christian Gollner von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz: „Wir sehen das Problem zum Beispiel auch bei Zeitschriftenabos und Telekommunikationsverträgen, die mit unerwünschter Telefonwerbung verkauft werden.“
Gerade Verträge für einen DSL- oder Handyanschluss mit ihren vielen Extragebühren und Bestandteilen seien für ein Telefonat viel zu unübersichtlich, sagt der Rechtsexperte: „Da kann ich in einem Gespräch eigentlich keinen Überblick über ein Produkt geben.“ Wer am Telefon merkt, dass ihm etwas untergeschoben wird, beendet das Gespräch besser sofort und lässt sich auf gar nichts mehr ein. Ein Alarmzeichen ist zum Beispiel, wenn das Telefonat plötzlich aufgezeichnet wird. „Das sind gut geschulte Anrufer“, warnt Gollner. „Die legen es darauf an, dem Gesprächspartner ein "Ja" oder "In Ordnung" zu entlocken.“ Worauf sich das genau beziehe, sei dann nachher oft gar nicht mehr feststellbar.