Weniger Fensterprogramme für Kabelkunden
München (dpa) - Kabel Deutschland streitet mit ARD und ZDF vor Gericht um die Zahlung von Einspeiseentgelten. Nun merken erstmals auch die Zuschauer etwas davon.
Der Streit zwischen Kabel Deutschland und den öffentlich-rechtlichen Sendern hat erstmals Folgen für die Zuschauer. Der Netzbetreiber wird die regionalen Varianten der Dritten Programme fortan nur noch in den jeweiligen Ländern verbreiten.
Einige Beispiele: Zuschauer, die via Kabelfernsehen bisher das Programm des NDR in vier Varianten mit den Regionalfenstern für Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg und Niedersachsen sehen konnten, empfangen künftig nur ein Programm. Hamburger sehen dann nur noch das Hamburger Fenster. Auch Berliner empfangen vom RBB via Kabel nur noch das Programm der Hauptstadt, aber nicht mehr das Fenster von Brandenburg. Thüringer Kabelkunden empfangen nur noch den thüringischen MDR, nicht mehr die MDR-Variante speziell für Sachsen. Auch wer sich Regionalprogramme aus ganz anderen Teilen Deutschlands anschaut, bekommt künftig nur noch eine Variante zu sehen.
Alle Dritten Programme werden aber weiter bundesweit ausgestrahlt, teilte das Unternehmen in München mit. Auch am Umfang der bisher ausgestrahlten Sender, sowie an der Verbreitung im hochauflösenden HD-TV werde sich nichts ändern, betonte die Firma.
Die öffentlich-rechtlichen Sender hielten sich nach der Ankündigung bedeckt. „Es handelt sich um eine eigene unternehmerische Entscheidung der KDG“, sagte ein Sprecher des Mitteldeutschen Rundfunks. Der MDR ist in dem Streit federführend auf Seiten der ARD-Sender. „Gesetzliche Regelungen wurden nicht verletzt. Die KDG steht aber in Konkurrenz mit anderen Anbietern, so dass es für die Verbraucher genügend Empfangsalternativen gibt.“
In dem zähen Streit zwischen dem Kabelnetzbetreiber und den Öffentlich-Rechtlichen geht es um sogenannte Einspeiseentgelte. Bereits vor Wochen hatte der Konzern angekündigt, wegen der Weigerung der öffentlich-rechtlichen Anstalten, Gebühren für die Einspeisung des eigenen Programms ins Netz von Kabel Deutschland zu bezahlen, seine Leistungen zu überprüfen und möglicherweise einzuschränken. Parallel klagt der Konzern gegen alle öffentlich-rechtliche Sender.
Die Einschränkung der Fensterprogramme ist nicht die einzige Maßnahme. Kabel Deutschland senkt auch die Bandbreite für die digitale Übertragung von öffentlich-rechtlichen Programmen auf den für alle Sender üblichen Standard. „Alle öffentlich-rechtlichen Programme werden weiter übertragen. Es entfallen lediglich Zusatzleistungen, die über den gesetzlichen Rahmen hinausgehen“, sagte Vorstand Manuel Cubero. Von dieser Anpassung werde der Zuschauer aber vermutlich kaum etwas bemerken, betonte ein Sprecher.
Allerdings, sagte der Sprecher, werde sich Kabel Deutschland den Leistungsumfang für ARD und ZDF weiter genau anschauen. Cubero betonte, es sei unverständlich, dass die Anstalten nicht mehr für die Einspeisung bezahlen wollten. „Wir bedauern diese Haltung, hoffen aber nach wie vor auf die Bereitschaft der Öffentlich-Rechtlichen, eine rasche Einigung mit uns zu erzielen“, sagte Cubero. Der Streit schwelt sei langem, seit Mitte Dezember tragen ihn die Parteien auch vor Gericht aus. Kabel Deutschland verklagte sämtlich Anstalten.
Der Streitgrund: Die Sender zahlen manchen Kabelnetzfirmen in Deutschland Millionen dafür, dass die ihr Programm verbreiten, 27 Millionen Euro davon allein an Kabel Deutschland. Doch die Anstalten zahlen seit Jahresbeginn nicht mehr. Gesetzliche Regelungen verpflichten zugleich die Kabelfirmen, einige öffentlich-rechtliche TV- und Hörfunkprogramm zu liefern, in Bayern etwa 3Sat, ARD, ARTE, Bayerisches Fernsehen, BR alpha, Kinderkanal, Phoenix und das ZDF.
Die öffentlichen-rechtlichen wollen aus ihrer Sicht nicht für etwas zahlen, zu dem die Anbieter ohnehin verpflichtet sind. Kabel Deutschland argumentiert unter anderem, dass der Zwang bestimmte Inhalte zu verbreiten, eine Zahlungsverpflichtung der Sender beinhaltet. Nach dem Schritt von Kabel Deutschland geht der Streit nun erstmal vor Gericht weiter. Nach Verhandlungen in Berlin und München sind nun Stuttgart (24. Januar/Klage SWR), Köln (31. Januar/Klage WDR) und Mannheim (8. Februar/Klage Arte) an der Reihe. Am 26. Februar will das Berliner Landgericht im Fall RBB urteilen.