Düsseldorf. Finanzierung neu planen
Düsseldorf. · Durch Kurzarbeit haben viele Menschen Probleme mit Krediten.
Die Corona-Krise stellt auch viele Immobilienfinanzierungen auf den Prüfstand. Wenn das Einkommen plötzlich geringer ist, können die monatlichen Raten zur Belastung werden. Betroffene haben aber einige Möglichkeiten, sich Spielraum zu verschaffen. Ein Überblick:
Zeit verschaffen: Wer wegen der Corona-Pandemie in Geldnot geraten ist, kann seine Kreditraten ab dem 1. April für drei Monate aussetzen, erklärt die Verbraucherzentrale NRW. Dazu zählen auch Zins- und Tilgungsraten für Immobilienkredite. Das ist Teil des Corona-Hilfspakets der Bundesregierung.
Wichtig: Die Zahlungen sollten nicht einfach eingestellt werden. Betroffene sollten sich mit ihrem Geldinstitut in Verbindung setzen und die Zahlungspause entsprechend zu begründen. Verbraucher müssen nachweisen, dass andernfalls der angemessene Lebensunterhalt gefährdet wäre.
Lage neu bewerten: Der Zahlungsaufschub hilft kurzfristig. Allerdings müssen die ausgesetzten Raten nach Ablauf der drei Monate nachgezahlt werden, jedoch nicht auf einen Schlag. Die gewonnene Zeit kann genutzt werden, um die Finanzierung neu zu planen. Möglich ist etwa, die Tilgung zu reduzieren oder sogar vorübergehend auszusetzen.
Läuft der Kredit bereits seit mindestens zehn Jahren, kann sich eine Umschuldung lohnen. Die Zinsen sind günstig: Für einen Kredit mit einer Laufzeit von zehn Jahren verlangen die Banken derzeit nach Angaben der FMH-Finanzberatung im Schnitt 0,78 Prozent Zinsen. Bei einer Laufzeit von 15 Jahren sind es im Schnitt 1,07 Prozent.
Versicherungen prüfen: Manche Kredite wurden mit einer Restschuld- oder Ratenschutzversicherung abgesichert. Neben dem Todesfallrisiko sichert eine solche Police mitunter auch das Risiko von Arbeitsunfähigkeit, Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit ab. Betroffene sollten jetzt ihre Vertragsbedingungen prüfen, ob die Versicherung genutzt werden kann. Besteht Versicherungsschutz, erfolgt die Leistung oft aber nicht sofort. Häufig ist eine Karenzzeit vereinbart.
Wohngeld erwägen: Für Eigentümer einer selbst genutzten Wohnimmobilie kann möglicherweise auch das staatliche Wohngeld infrage kommen. Wer seine Immobilie ausschließlich selbst nutzt, kann Anspruch auf den sogenannten Lastenzuschuss haben.
Voraussetzung ist aber, dass die Wohnkosten die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit übersteigen. Das bedeutet, dass bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden dürfen. tmn