Verbraucherzentrale gibt Tipps und Hilfestellung für den Ernstfall Corona: Richtiges Haushalten bei knapper Kasse
Wuppertal · Verbraucherzentrale gibt Tipps und Hilfestellung für den Ernstfall.
Viele Wuppertaler Haushalte müssen infolge der Corona-Pandemie finanzielle Einbußen verkraften. Bundestag und Bundesrat haben deshalb ein Gesetz beschlossen, das von der Corona-Krise betroffene Verbraucher unterstützt. „Wer zum Beispiel seinen Job verloren hat oder in Kurzarbeit ist, muss ständige Rechnungen wie Strom, Gas, Wasser oder Telefon erst mal nicht zahlen. Auch bei der Miete gibt es von April bis Juni einen Zahlungsaufschub und Kreditraten werden gestundet“, erklärt Werner Bergmann, Schulden- und Insolvenzberater der Verbraucherzentrale in Wuppertal.
Um die Regelung in Anspruch nehmen zu können, muss man dem Energieversorger, dem Vermieter oder der Versicherung mitteilen, dass man nicht zahlen kann und belegen, dass die Ursache dafür Geldknappheit als Folge der Corona-Pandemie ist. Auch bei seiner Bank sollte man das tun, wenn man Raten nicht zahlen kann. „Wichtig ist aber, dabei im Auge zu behalten, dass man alle Zahlungen später nachholen muss“, betont Bergmann. „Deshalb ist eine gute Planung der Ausgaben notwendig.“ Was also tun, wenn das Geld knapp wird?
Miete: Auch wenn es beruhigend ist, dass Mietern bis Juni nicht gekündigt werden darf, wenn sie bis zu drei Monatsmieten nicht zahlen: Lassen Sie sich nicht dazu verführen, die Mietzahlung komplett einzustellen, um finanziell Luft zu haben. Denn die Mietzahlungen werden nur gestundet.
Strom, Gas, Wasser, Telefon, Internet: Von diesen Leistungen der Grundversorgung soll wegen der Corona-Pandemie niemand abgeschnitten werden. Hier haben Sie für Verträge, die vor dem 8. März 2020 abgeschlossen wurden, ebenfalls die Möglichkeit, vorübergehend bis zum 30. Juni 2020 nicht zu zahlen. Darauf müssen Sie sich aber ausdrücklich berufen und auch nachweisen, dass Ihre Zahlungsschwierigkeiten aufgrund der Corona-Krise bestehen. Die Verbraucherzentrale NRW bietet dazu einen Musterbrief zum kostenlosen Download an.
Kredite: Mit dem neuen Gesetz können Sie für einen Raten- oder Immobilienkredit eine dreimonatige Stundung erhalten, wenn Sie Zins und Tilgung nicht mehr leisten können. Das gilt für Darlehensverträge, die vor dem 15. März 2020 abgeschlossen wurden. Auch hier sollten Sie gegenüber der Bank erklären, dass Sie durch die Corona-Krise nicht mehr zahlen können. Der Kredit wird dann entsprechend nach hinten verschoben. Ob eine Stundung für Ihre Verträge in Frage kommt, können Sie anhand einer Checkliste prüfen, die die Verbraucherzentralen online zur Verfügung stellen.
Versicherungen: Dass man Beiträge aussetzen kann, gilt auch für Versicherungen, die vor dem 8. März 2020 abgeschlossen wurden, allerdings nur für Pflichtversicherungen. Das sind beispielsweise private Krankenvoll- und Pflegepflichtversicherung sowie die Kfz-Haftpflicht. Kontaktieren Sie Ihren Versicherer.
· Zusätzliche staatliche Hilfen: Damit sich trotz der Zahlungsaufschübe kein Schuldenberg auftürmt, erkundigen Sie sich möglichst schnell nach staatlichen Hilfen, wenn sich Ihre berufliche Situation ändert und / oder Ihnen das Geld ausgeht.