Tönisvorst Gebühren für Abwasser und Abfall steigen
Tönisvorst · . Der Tönisvorster Stadtrat hat Gebührenpakete mit neuen Entgelten ab Januar 2019 verabschiedet, so etwa beim Einsatz der Feuerwehr. Teurer werden Abfall und Abwassergebühren – letztere nach immensen Beitragssteigerungen an den Niersverband.
Derzeit ist die Kämmerei dabei, neue Sätze zu ermitteln. Sie werden im nächsten Ausschuss für den städtischen Abwasserbetrieb vorberaten.
Kämmerin Nicole Waßen sprach davon, dass es nach jetzigem Stand nicht zum massiven Anstieg der Abwassergebühren komme. Nach bisheriger Kalkulation könnte es eine Steigerung von 8,5 Prozent geben. Zurzeit beträgt die Kubikmeter-Gebühr 2,09 Euro, neu dürften es 2,27 Euro werden. Der Rat legte auf Vorschlag der Verwaltung die neuen kalkulatorischen Zinsen ab Januar auf einheitlich 5,8 Prozent fest. Sie betragen derzeit bei Friedhofs- und Straßenreinigungsgebühren sechs, bei Abwassergebühren 5,5 Prozent.
Abfall wird teurer. Die Gesamtkosten betragen 2,24 Millionen Euro. Dickster Brocken ist die Entsorgung mit 920 000 Euro. Die Gebühren steigen teilweise um bis zu 15 Prozent. So betragen die neuen Behälterkosten einschließlich der Grundgebühr, bei den Tonnen mit einem Fassungsvermögen von 1100 Litern neu 502,89 Euro (alt: 434,62); bei einem 770 Liter-Gefäß: 370,31 (322,34), 240 Liter: 88,03 (83,27), 120 Liter: 45,27 (43,18).
Straßenreinigung: Insgesamt belaufen sich die kalkulierten Reinigungskosten 2019 auf 406 000 Euro; einschließlich der Unternehmerkosten von 83 000 Euro. Die Kehrmaschinen müssen eine Gesamtfläche von rund 170 Kilometern säubern. Etwas irritiert war Peter Lambertz (UWT), als in der Vorlage für das nächste Kalenderjahr 16,5 Monate aufgeführt waren. Deshalb, weil die generelle Straßenreinigung das ganze Jahr über mit zwölf Monaten gerechnet wird; dazu kommt für 4,5 Monate der separate Winterdienst, der im gesamten Etat nicht, aber in der Straßenreinigungssatzung veranschlagt ist. Je laufendem Meter beträgt ab 2019 die neue Gebühr bei Anliegerstraßen 2,30 Euro (bisher 2,25), bei Haupterschließungsstraßen 1,50 (1,48), bei Hauptverkehrsstraßen 1,23 (1,22) und in Fußgängerzonen 0,36 (0,39). schö