Politiker reiben sich an höheren Gebühren

Im Grefrather Haupt- und Finanzausschuss ging es vor allem um Kosten für Abwasser, Abfallentsorgung und Gräber.

Foto: Reimann

Grefrath. „Same procedure as every year?“ So mancher Politiker kam sich wie Butler James im wohl bekanntesten Silvester-Special „Diner for one“ vor: Die gleiche Prozedur, wie jedes Jahr — die Abstimmungen über diverse Gebühren stehen an. Im Haupt- und Finanzausschuss am Montagabend war dies der Fall. Und auch manche Diskussion ähnelt der des Vorjahres, wie Bürgermeister Manfred Lommetz feststellte, als es um die Abwassergebühren ging. „Seit neun Jahren bin ich Bürgermeister und mindestens so lange reden wir darüber.“ Er bezog sich damit auf Jochen Monhof. Der SPD-Fraktionsvorsitzende hatte gesagt, dass seine Partei der Erhöhung nicht zustimmen werde, „weil die Verzinsung zu hoch sei“. Die Verwaltung hatte in ihrer Vorlage eine Erhöhung zwischen 1,9 und 4,4 Prozent errechnet. Das sind zwischen 0,03 und 0,14 Cent pro Kubikmeter Schmutz oder Quadratmeter Niederschlagswasser. Angenommen wurde die Erhöhung dennoch mit den Stimmen von CDU und FDP, SPD und Grüne stimmten dagegen. Jetzt liegt die Entscheidung beim Rat, der nächsten Dienstag tagt.

Auch die Gebührenerhebung für den umzulegenden Gewässerunterhaltungsaufwand der Wasser- und Bodenverbände für das Jahr 2018 bereitete den Politikern Bauchschmerzen. „Nur mit Protest werden wir zustimmen“, sagte Wilma Hübecker, CDU-Fraktionsvorsitzende. Lommetz erläuterte, dass die in der Vorlage beschriebenen „erheblichen Kostenverschiebungen“, durch eine Neuregelung des Landeswassergesetztes entstanden sind und die Gemeinde keine Möglichkeit hat, diese zum umgehen.

Betroffen sind vor allem Anlieger, die bisher nach dem Kriterium „versiegelt und nicht am Kanal angeschlossen“ betroffen sind. Wohingegen, diejenigen, die bislang als versiegelt und am Kanal angeschlossen weniger zu zahlen hätten. Denn es würde jetzt nur noch in versiegelt und nicht versiegelt unterschieden. Erstere Gruppe müsse 90 Prozent der Kosten tragen, letztere zehn. Kämmerer Wolfgang Rive berichtete, dass dies beispielsweise für den Besitzer einer Doppelhaushälfte eine Ersparnis von fünf Euro jährlich bedeuten könnte.

Wohingegen Hübecker vorrechnete, dass es einen landwirtschaftlichen Betrieb hart treffen würde. So würden ihrem beispielsweise statt bisher 54 Cent 2,23 Euro für ein Ar (100 Quadratmeter) berechnet. Bernd Bedronka (SPD) wies daraufhin, dass es ab 2019 noch teurer für die Grefrather wird, da der Niersverband safte Gebührenerhöhungen angekündigt hätte (lesen Sie dazu auch obenstehenden Artikel).

Eine „ungerechnete Gebührenverteilung“ prangerte Monhof bei den braunen Tonen (Bio-Abfall) an. Da würden 13 Leerungen pro Jahr berechnet, wobei Anwohner im innerstädtischen Bereich ohne Garten diese vielleicht nur ein bis zweimal im Jahr „voll bekommen und rausstellen“. Während Gartenbesitzer diese häufiger vor die Tür stellten. „Da müssen wir uns langsam mal was überlegen“, so Monhof. Er schlug vor, jetzt die neuen Gebühren abzusegnen, aber für das nächste Jahr eine gerechtere Lösung“ zu finden. Für solche sei er dankbar, meinte Rive. Gab aber zu bedenken, dass sich, wenn die Gesamtzahl der Anbfuhren geändert werden würde, ein Verteilungsproblem ergeben könnte und damit höhere Gebühren. Kirsten Peters (CDU) warf ein, dass bei einer Leerung der Bio-Tonne nur alle zwei Monate zu starker Geruchsbelästigung und unhygienischen Zuständen kommen könnte. Werner Mülders (FDP) fasste zusammen: „Wer mehr nutzt, muss mehr bezahlen.“

Folgende Gebühren für die Abfallentsorgung wurden einstimmig beschlossen. Graue/blaue Tonne für 240-Liter-Gefäß bei 13 Leerungen muss 2018 pro Leerung 80 Cent weniger gezahlt werden. Das bedeutet eine jährliche Belastung von 145,23 Euro. Für die braune Tonne sinkt die Gebühr bei gleicher Größe und Anzahl der Leerungen pro Abfuhr um 43 Cent. Somit werden jährlich 113, 45 Euro fällig.

Auch die Kosten für die Friedhofsgebühren steigen. Es werden weniger Menschen auf dem Gemeindefriedhof beerdigt, während Kosten für Personal, Pflege und Unterhalt der Anlage gleich bleiben. Den Berechnungen zugrunde liegt eine Nutzungsdauer der Grabstelle von 30 Jahren. Die jährliche Steigerung für ein Wahlgrab liegt bei 19,40 Euro, für ein Reihengrab bei 11,70 und einem Urnengrab um 19,40 Euro. Hübecker sieht in der Kostensteigerung das Problem bei der Veränderung der Bestattungskultur und Bedronka darin, dass man nicht vor 25 Jahren mehr in die Zukunft gedacht hat.

Lommetz fragte, wie es um die Beiträge für kirchliche Friedhofe bestellt sei und bekam die Antwort aus den Politikerreihen: „geringer“. Mülders schlug eine Privatisierung des Friedhofs vor, was laut Lommetz jedoch nicht möglich sei. Nur Kommunen oder Kirchen dürften Betreiber sein. Hübecker schlug vor, für das kommenden Jahr grundlegende Dinge wie Liegezeiten zu klären und Peters bat, auszuloten, inwiefern die Kosten für die Friedhofpflege reduziert werden könnten. Danach könne man nach einer Lösung des Gebührenproblems suchen. Mit sieben Ja, fünf Neinstimmen und zwei Enthaltungen wurde die neue Satzung angenommen.