Neuss, der Rhein-Kreis und das liebe Geld Doppelhaushalt im Kreis: Breuer untermauert Kritik
Rhein-Kreis. · Bürgermeister nennt Abrechnung der Kosten der Unterkunft als Negativbeispiel.
Wenn’s ums liebe Geld geht, dann besteht Streitgefahr. Das ist im Geschäftsleben so, aber auch Kommunen können sehr wohl streiten, wenn es um die Finanzen geht. Traditionell zerren der Rhein-Kreis sowie seine Städte und Gemeinden um die Höhe der Kreisumlage. Das ist aktuell wieder der Fall. Nach der Einbringung des Entwurfes zum Doppelhaushalt 2019/20 durch Landrat Hans-Jürgen Petrauschke und seinen Kämmerer Ingolf Graul wurde prompt Kritik der vereinigten Bürgermeister laut.
Die Ablehnung eines Doppelhaushaltes formuliert insbesondere der Neusser Reiner Breuer deutlich. Er sagt, gesetzgeberisch sei so viel mit Auswirkungen auf die Finanzströme in Bewegung, dass es unseriös sei, den Kreisetat für zwei Jahre aufzustellen: „Dafür gibt es keine verlässliche Grundlage.“
Der Kreis spricht von einem bekannten Verfahren
Als Beispiel verweist Breuer nun auf die Abrechnung der Kosten der Unterkunft (KdU). Dabei sei die Kreisverwaltung zunächst zu falschen Zahlen gekommen, die später korrigiert zu einer Rückzahlung von mehr als 450 000 Euro an die kreisangehörigen Kommunen geführt habe. Breuers Botschaft: Schleichen sich schon in so simplen Vorgängen Fehler ein, kann ein Zahlenwerk mit einem Volumen von mehr als jährlich einer halben Milliarde Euro zwei Jahre im Voraus nur zu sehr ungenauen Ansätzen führen.
Den aus dieser Argumentation abgeleiteten Schluss hält Kreisdirektor Dirk Brügge für „nicht okay“. Brügge bestätigt zwar, dass Geld aus der KdU-Finanzierung vom Kreis an die Kommunen zurückgegeben wurde, aber nicht als Ergebnis eines erkannten Fehlers, sondern in einem „geregelten Vorgang“ mit der sogenannten Spitzabrechnung. Dahinter verbirgt sich die Abrechnung anhand belastbarer Zahlen, die zuvor geflossene Pauschalen und Abschläge „konkret fasst“. Das Verfahren sei bekannt und keiner Kommune entstehe ein finanzieller Schaden.
Der Kreis ist als Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II (Sozialgesetzbuch) für die Kosten der Unterkunft und Heizung von Hartz-IV-Empfängern zuständig. Nach Abrechnung der Bundesmittel – inklusive der flüchtlingsbedingten Kosten der Unterkunft – teilen sich Kreis und Kommunen die Hartz-IV-Nettoaufwendungen. Weil die Zahl der Bedarfsgemeinschaften kreisweit unter die Marke von 16 000 gefallen ist, verringern sich die Ausgaben. Diese bilden aber weiterhin mit mehr als 70 Millionen Euro einen der größten Ausgabeposten im Kreishaushalt.