Meinung Überzogene Erwartungen beim Mindestlohn

Meinung · Die Lohnfindung ist Sache der Tarifparteien. Über Jahrzehnte hinweg war dieser Grundsatz wie in Stein gemeißelt. Spätestens seit der „Agenda 2010“ hat sich das aber geändert. Denn durch die Schröderschen Arbeitsmarkt- und Sozialgesetze wurden auch Jobs mit einer nur noch sehr geringen Bezahlung zumutbar.

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Und es sollte viel Zeit vergehen, um die schlimmsten Auswüchse dieses Lohndumpings wirksam anzugehen; die Einführung des Mindestlohns in Deutschland ist gerade einmal knapp vier Jahre her. Nun machen sich die Gewerkschaften für eine satte Anhebung des Mindestlohns stark. Das klingt konsequent, ist aber auch ein Ausdruck ihrer strukturellen Schwäche. Auf jeden Fall schüren sie überzogene Erwartungen.

Zum 1. Januar steigt der Mindestlohn um 35 Cent auf 9,19 Euro. Das ist eine Anhebung um fast vier Prozent. Beschlossen haben das auch die Gewerkschaften. In der unabhängigen Mindestlohnkommission sitzen sie mit den Vertretern der Arbeitgeber an einem Tisch. Sinn und Zweck dieser Veranstaltung sind keine wohlfeilen Forderungen. Vielmehr soll das Gremium für eine Balance zwischen den Interessen der Arbeitnehmer und der Notwendigkeit, Jobs nicht zu gefährden, sorgen. In der Praxis liegt dem jeweils aktuellen Mindestlohnniveau die Entwicklung der Tariflöhne zugrunde. Das ist gut so, denn damit wird politischen Begehrlichkeiten ein Riegel vorgeschoben. Doch selbst Regierungspolitiker scheint das immer weniger zu kümmern. Finanzminister Olaf Scholz von der SPD hatte sich schon vor Monaten für einen Mindestlohn von zwölf Euro ausgesprochen. Sein Parteifreund, Arbeitsminister Hubertus Heil, denkt mittlerweile genauso, und der Deutsche Gewerkschaftsbund erst recht. Doch einen „armutsfesten“ Mindestlohn, wie ihn der DGB fordert, wird es wohl kaum jemals geben. Es sei denn, man nehme tatsächlich einen spürbaren Verlust an Arbeitsplätzen in Kauf. Experten haben ausgerechnet, dass ein Vollzeitarbeiter bereits heute wenigstens 12,63 Euro pro Stunde verdienen müsste, um eine Rente oberhalb der Grundsicherung zu bekommen. Der Mindestlohn aber stellt, die absolute Lohnuntergrenze dar. Er ist nicht dazu gedacht, sich ein Arbeitsleben lang darin einzurichten. Für Hartz IV gilt das übrigens genauso.

Letztlich stellt der Mindestlohn nur eine Krücke gegen die schwindende Tarifbindung in den Betrieben dar. Es ist gut, dass es ihn gibt. Aber das gewerkschaftliche und politische Augenmerk darf sich nicht in einem populistischen Überbietungswettbewerb erschöpfen. Im Mittelpunkt muss vielmehr die Stärkung der Tarifbindung stehen. Von einer anständigen Entlohnung könnten dann breite Arbeitnehmerschichten profitieren.