Zwei einstweilige Verfügungen, die gegen den Journalisten Heribert Schwan bereits erlassen worden waren, seien am Mittwoch bestätigt worden, sagte ein Gerichtssprecher. Hannelore Kohl hatte sich am 5. Juli 2001 das Leben genommen.
Schwan darf nach Angaben des Gerichts Behauptungen über Walter Kohl im Zusammenhang mit der medizinischen Behandlung von dessen Mutter nicht weiter verbreiten. Dem Autor wurde zudem untersagt weiter zu veröffentlichen, die Sohne hätten von ihm gefordert, seinen Verlagsvertrag aufzulösen. Die Begründung für die Gerichtsentscheidung lag noch nicht vor. Schwans Biografie „Die Frau an seiner Seite - Leben und Leiden der Hannelore Kohl“ erschien im Juni im Münchner Heyne-Verlag.