Gericht lehnt Anklage gegen Bushido ab
Berlin (dpa) - Die Anklage gegen den Rapper Bushido (35) wegen seines umstrittenen Liedes „Stress ohne Grund“ ist vorerst vom Tisch. Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten habe die Eröffnung eines Hauptverfahrens abgelehnt, sagte Gerichtssprecher Tobias Kaehne am Freitag.
Der Text des Liedes sei nach Einschätzung des Gerichts nicht strafbar. Zuvor hatte „Der Tagesspiegel“ darüber geschrieben. Die Staatsanwaltschaft zeigte sich nicht einverstanden. „Wir werden Beschwerde einlegen“, sagte ein Sprecher. Die Anklagebehörde hatte Bushido Volksverhetzung, Beleidigung und Gewaltdarstellung vorgeworfen.
Namentlich werden in dem Song unter anderem Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) und der frühere FDP-Bundestagsabgeordnete Serkan Tören genannt. Beide hatten im Sommer Anzeige erstattet.
Wowereits Sprecher Richard Meng sagte der Nachrichtenagentur dpa, die Gerichtsentscheidung werde nicht kommentiert. „An unserer Einschätzung hat sich aber nichts geändert.“
Das Lied steht auf dem Index und gilt als gefährdend für Minderjährige. Nach Angaben der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien in Bonn wirkt der Inhalt verrohend, regt zu Gewalt an und diskriminiert Frauen sowie Schwule.
Gerichtssprecher Kaehne sagte, bei der Prüfung der Anklage habe das Gericht die Tatvorwürfe Volksverhetzung und Gewaltdarstellung als nicht hinreichend eingestuft. Beleidigung sah das Gericht zwar, diese sei aber von der Kunstfreiheit gedeckt, so der Sprecher.
Bevor es zu einem öffentlichen Strafprozess kommt, muss die Anklage der Staatsanwaltschaft vom Gericht geprüft werden. Es lässt sie entweder zu, wenn eine Verurteilung wahrscheinlich ist, oder lehnt sie ab.
Die Berliner Justiz ermittelt noch in anderen Fällen gegen Bushido, so wegen Steuerhinterziehung und gefährlicher Körperverletzung. Das Management des Rappers teilte auf Anfrage mit, Bushido äußere sich nicht.