„Happy Birthday“: US-Gericht kippt Urheberrecht

Los Angeles (dpa) - Das Geburtstagslied „Happy Birthday“ ist weltbekannt - doch wem gehören die Rechte? Niemandem, hat jetzt ein Bundesgericht in Los Angeles entschieden: Das weltbekannte Lied ist Allgemeingut.

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Das Urteil ist eine Niederlage für den US-Musikriesen Warner Music Group, der bisher das Urheberrecht an dem Lied für sich beansprucht und kräftig abkassiert hatte, wenn „Happy Birthday“ öffentlich oder zu kommerziellen Zwecken verwendet wurde.

Richter George King entschied am Dienstag, dass Warner/Chappell Music kein gültiges Urheberrecht besitzen. „Nun ist „Happy Birthday“ nach 80 Jahren endlich frei“, sagte Klägeranwalt Randall Newmann nach dem Urteil. Warner werde das Urteil prüfen und weitere Optionen erwägen, sagte ein Firmensprecher der „Los Angeles Times“ zufolge.

Das Urheberrecht wurde 1935 erstmals von der Firma Clayton F Summy angemeldet, doch nach Ansicht von Richter King galt dieses nur für ein Klavier-Arrangement der Melodie, nicht aber für den Text. Die Melodie aber ist seit Jahren Allgemeingut, darüber waren sich laut Gerichtsdokumenten auch die Kläger und Warner einig.

Warner hatte sich 1988 die Rechte gesichert und seitdem kassiert. Der Konzern nahm jedes Jahr rund zwei Millionen Dollar an Lizenzgebühren ein. Mit 5000 Dollar am Tag gilt „Happy Birthday“ als eins der lukrativsten Lieder der Welt. Man durfte „Happy Birthday“ zwar auf der Geburtstagsfeier zu Hause kostenlos singen. Aber sobald das öffentlich oder zu kommerziellen Zwecken geschah, galt das Urheberrecht, und es musste gezahlt werden - an Warner.

„Das ist schon immer so ein Witz in der Filmindustrie gewesen“, hatte die Filmemacherin Jennifer Nelson - eine der Klägerinnen - der Deutschen Presse-Agentur im August gesagt. Die in New York ansässige Regisseurin drehte einen Dokumentarfilm über die Herkunft von „Happy Birthday to You“ - und hatte 1500 Dollar für die Nutzerlizenz gezahlt, als sie einen Artikel des Rechtswissenschaftlers Robert Brauneis fand, der das Urheberrecht für ungültig befand.

2013 entschied sie sich, mit zwei anderen Künstlern vor Gericht zu ziehen: einer Musikerin, die eine Lizenz brauchte, um „Happy Birthday to You“ auf einem Live-Album aufzunehmen, und einem Regisseur, der nach einem Film von einer Rechnung über 3000 Dollar überrascht wurde. „Es ist so ein großer Teil unseres Lebens,“ sagte Nelson. „Der Gedanke, dass du dafür zahlen sollst, oder dass es irgendjemandem gehört, ist einfach nicht ok.“

Die Ursprünge von „Happy Birthday to You“ gehen auf die von Deutschen beeinflusste Kindergartenbewegung in den USA zurück. 1893 komponierte Mildred Hill aus Kentucky mit ihrer Schwester, der Kindergärtnerin Patty, das Lied. Es hieß ursprünglich „Good Morning to You“ („Ich wünsche dir einen Guten Morgen“). Mit seiner einfachen Melodie, die Kinder leicht behalten und jeden Morgen singen konnten, sollte es im Unterricht als Lernmittel genutzt werden. Weil er nur aus sechs Wörtern bestand, konnte man den Text leicht zu verschiedenen Anlässen wie Feiertagen und Geburtstagen verändern, wie Rechtswissenschaftler Brauneis herausfand.

Populär wurde es nach einer Geburtstagsfeier in Louisville, Kentucky, wo die Gäste der Deutsch-Amerikanerin Lisette Hast ein Ständchen mit dem „Happy Birthday“-Text brachten. Das behauptet zumindest die offizielle Geschichte des „Little Loomhouse“, einem historischen Weberhaus aus dem 19. Jahrhundert, wo die Feier stattfand.

Richter King schrieb in seiner Urteilsbegründung, es sei nicht klar, wer den Text verfasst hatte. Die Hill-Schwestern zumindest haben ihre Rechte auf den Text nie geltend gemacht, und Summy hatte diese Rechte auch nicht erworben.

Aus wessen Feder auch immer die Worte zu „Happy Birthday“ stammen - das Geburtstagsständchen wurde zum festen Teil der amerikanischen und weltweiten Kultur. Es wurde für das erste singende Telegramm genutzt und als erstes Lied im All gesungen. „Es ist das Lied aller Menschen“, meinte Nelson. In Deutschland ist laut der Verwertungsgesellschaft Gema „Happy Birthday to You“ ohnehin nur noch bis Ende 2016 durch das Urheberrecht geschützt. Die Auswirkungen des US-Urteils auf die Rechtslage in Deutschland müssten zunächst geprüft werden, sagte eine Sprecherin.