Der Spielwarenhersteller Lego will am Freitag (13.45 Uhr) in einem Verfahren vor dem Düsseldorfer Landgericht einem Paderborner Spielwarenhändler den Verkauf von bestimmten Konkurrenzprodukten verbieten lassen. Lego sehe in dem Verkauf der Produkte einen Verstoß gegen das Marken-, Design- und Urheberrecht, teilte das Gericht mit. Denn nach Auffassung der dänischen Firma könnten die von dem Händler vertriebenen Spielfiguren mit den Lego-Minifiguren verwechselt werden. Den Streitwert bezifferte das Gericht auf 500 000 Euro.
Lego hatte sich die dreidimensionale Darstellung der Spielzeug-Figur mit und ohne Noppe auf dem Kopf bereits im Jahr 2000 europaweit schützen lassen. 2015 hatte das EU-Gericht den Markenschutz für die Spielzeugfigur in einem Urteil bestätigt.
Im aktuellen Verfahren geht Lego gegen einen Einzelhändler vor, der sich darauf spezialisiert hat, zum Lego-System kompatible „Klemmbausteine“ und Sets anderer Hersteller zu verkaufen.