Witwe oder Fanclub: Wem gehört Frank Zappas Bart?
Karlsruhe (dpa) - Wer hat die Rechte an Frank Zappas Bart? Über diese Frage hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in Karlsruhe verhandelt - und braucht noch etwas Zeit für eine Entscheidung. Der Witwe des 1993 gestorbenen Rockstars, Gail Zappa, gehört die Marke „ZAPPA“.
Mit ihrer Klage wehrt sie sich gegen einen Konzertveranstalter und Zappa-Fanclub aus Mecklenburg-Vorpommern. Dieser organisiert einmal im Jahr ein Musikfestival, die „Zappanale“. Außerdem verwendet er den stilisierten, buschigen Schnauzbart des Musikers als Logo und für Merchandising-Artikel. Ein ganz ähnliches Symbol hatte sich die Klägerin aber schon vorher sichern lassen.
Vor dem BGH ging es zunächst darum, ob es die Marke „ZAPPA“ in Deutschland überhaupt noch gibt. Nur dann könnte Zappas Witwe Schadensersatz und Unterlassung verlangen. Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hatte in der Vorinstanz geurteilt, dass Gail Zappa ihre Marke in der EU und in Deutschland lange Zeit nicht mehr benutzt habe. Deswegen sei sie inzwischen verfallen. Deshalb, so das OLG, dürfe der Fanclub die „Zappanale“ weiterhin ausrichten, eine gleichnamige Internetseite betreiben und Fanartikel anbieten.
Zugunsten von Gail Zappa könnte sprechen, dass sie noch immer die offizielle Zappa-Homepage betreibt - mit einem Link auf verschiedene Zappa-Produkte. Ob das reicht, um eine Marke in Deutschland am Leben zu halten? Wie der Vorsitzende Richter in der Verhandlung andeutete, will sich der BGH mit der Beratung wahrscheinlich noch etwas Zeit lassen.