Beratung Kirche zeigt Wege aus der Schuldenfalle

In Meerbusch sind laut aktuellem Schuldneratlas 3300 Menschen überschuldet. Ein Bruchteil bittet um Hilfe.

Uwe Simons ist Schuldnerberater in Meerbusch.

Foto: Dackweiler, Ulli (ud)

Meist kommen Uwe Simons Klienten erst dann zu ihm, wenn nichts mehr geht. Wenn sich die ungeöffneten Briefe stapeln und bereits der dritte Kredit mit horrenden Zinsen aufgenommen wurde. „Wir sind wie eine Art Feuerwehr“, erzählt er. Uwe Simons arbeitet für die Schuldnerberatung des Sozialdiensts Katholischer Männer Neuss, die auch Schuldner in Meerbusch kostenlos berät. Die Gründe für die Zahlungsunfähigkeit seiner Klienten sind unterschiedlich. Das reicht von fehlender Finanzkompetenz bis hin zu Arbeitslosigkeit oder gescheiterter Selbstständigkeit, wie er kürzlich dem Sozialausschuss berichtete.

3300 Menschen in Meerbusch sind nach Angaben des Schuldneratlas Deutschland überschuldet. Das heißt, sie können ihre Schulden mit der Menge ihrer Einnahmen nicht mehr decken. Doch mit rund 250 beratenen Personen im vergangenen Jahr nutzten weniger als zehn Prozent der Betroffenen die Möglichkeit einer Schuldnerberatung bei Uwe Simons und seinem Team. Das liegt zum einen an Scham oder Unwissen über mögliche Beratungsangebote. Zum anderen spielt aber auch eine falsche Einschätzung der Situation eine Rolle.

Oft bleibt nur der Ausweg
ins Insolvenzverfahren

„Viele Klienten wollen ihr Problem nicht wahrhaben oder hoffen, dass ihre Situation bald besser wird.“ Gleichzeitig versuchen sie, irgendwie den Kopf über Wasser zu halten. So werden Neuanschaffungen auf Kredit finanziert oder Ausgaben für Lebensmittel auf das Nötigste beschränkt. Deshalb versucht Simons zu Beginn seiner Beratung eine Existenzsicherung seiner Klienten zu gewährleisten. Damit sind Miete, Strom und der Lebensunterhalt gemeint. Dazu hat der Gesetzgeber Freibeträge bestimmt, die nicht gepfändet werden dürfen. Diese liegen bei 1140 Euro vom monatlichen Einkommen beziehungsweise 1133,80 Euro bei dem sogenannten Pfändungskonto für eine alleinstehende Person.

Um sein Konto in ein Pfändungskonto umzuwandeln, ist ein Antrag bei der Bank nötig. Ist das vorhandene Konto bereits überzogen, empfiehlt Simons, ein neues Konto bei einer anderen Bank zu eröffnen, um ein vollständiges Aufrechnen der Einkünfte mit dem Dispokredit zu vermeiden. Gleichzeitig sei es wichtig, alle Einnahmen auf das Pfändungskonto laufen zu lassen, da das Geld nur dort vor einer vollständigen Pfändung geschützt ist. Erst nach der Sicherung des Lebensunterhalts geht es um die Bedienung von Schulden. In vielen Fällen laufe es jedoch auf ein Insolvenzverfahren hinaus.

Zwar liegt der Anteil der Überschuldeten in Meerbusch mit 7,15 Prozent unter den Werten des Rhein-Kreises (10,52) und des Landes (11,63), doch ist der Anteil an Selbstständigen hoch. Oft handle es sich um gescheiterte Geschäftsideen, so Simons. Die Gründe für die Situation sind aber nicht automatisch selbst verschuldet. Besonders ältere Schuldner geraten durch Arbeitslosigkeit oder den Tod des Ehepartners in Not. Zudem sei die Verschuldungsgefahr im Niedriglohnsektor allgegenwärtig. „Das muss nur das Auto kaputt gehen, und das Kartenhaus bricht zusammen.“