Anti-Terror-Gesetze: Kompromiss mit Schönheitsfehlern

Die überraschend schnelle Einigung bei Anti-Terror-Gesetzen

Erst monatelanges Hickhack, dann Einigung in überraschend wenigen Stunden: Mit dem Kompromiss bei den Anti-Terror-Gesetzen lassen Union und FDP aufhorchen. Sie haben, anders als bei den meisten Themen, Handlungsfähigkeit bewiesen. Spötter lästern: Hurra, sie können doch noch regieren.

Schon aus taktischen Gründen war diese Vereinbarung zwischen Innenminister Friedrich und Justizminsterin Leutheusser-Schnarrenberger allerdings auch mehr als überfällig. Denn eine Koalition, in der die Partner allzu offen heftige Konflikte austragen, hat schlechte Zukunftschancen. Und auch bei den Anti-Terror-Gesetzen schienen die Position lange extrem gegensätzlich zu sein. Während die FDP in bester liberaler Tradition mehr Freiheiten verlangte, wollte die Union den Sicherheitsbehörden deutlich mehr Macht geben. Doch die Einigung im Rekordtempo legt den Verdacht nahe: Wurde um des Koalitionsfriedens willen übereilt etwas Unausgegorenes gebastelt, hinter dem die Beteiligten in Wirklichkeit nicht restlos stehen? Dafür gibt es zumindest Indizien wie schwammige Formulierungen, das Fehlen schriftlicher Unterlagen und das Ausklammern der Vorratsdatenspeicherung, über die wohl erst im Herbst gesprochen wird.

Trotz dieser Schönheitsfehler ist der Kompromiss positiv zu werten. Dank ihm wird sich in den nächsten vier Jahren wenig an der gängigen Praxis ändern, weil die sechs wichtigsten Anti-Terror-Gesetze bestehen bleiben und vier wegfallen, die im Alltag sowieso kaum eine Rolle spielen. Zur zweiten Gruppe gehört der sogenannte kleine Lauschangriff. Diese Möglichkeit, Polizisten mit Mikrofonen zu verkabeln, hatte dereinst für riesige Aufregung gesorgt. Zum Einsatz kam der kleine Lauschangriff nie.

Wichtig am Kompromiss ist, dass damit die Bürgerrechte gewahrt bleiben, aber dennoch die Sicherheitsbehörden gute und kalkulierbare Arbeitsmöglichkeiten haben. Denn wenn Terroristen alle technischen Möglichkeiten nutzen und ihre Mobilität fast grenzenlos ist, dann bleibt dem Staat nichts anderes übrig, als seinen Mitarbeitern möglichst viele Befugnisse beim Ermitteln und auch beim Vorbeugen von Straftaten zu geben. Weniger Überwachungsmöglichkeiten wären sicherlich wünschenswert, aber viel zu gefährlich für uns alle.