Beamtenbesoldung - Land muss das Wohl aller im Blick haben

Nicht jeder trägt den Kompromiss zur Beamtenbesoldung mit

Ein Kommentar von Peter Kurz.

Foto: Young David (DY)

Zeitweise keine Beförderungen, keine Neueinstellungen, nur noch Leitungswasser für Gäste der Staatskanzlei — die Haushaltssperre nach dem Beamtenbesoldungsurteil des NRW-Verfassungsgerichts vom 1. Juli konnte man auch so verstehen: Seht her, weil die Beamten höhere Bezüge einklagen, müssen jetzt alle den Gürtel enger schnallen. Die Botschaft: Der auf seine Rechte pochende Beamte ist der Sündenbock.

Das ist er natürlich nicht. Es ist nicht verwerflich, für seine Rechte zu kämpfen. Und diese, das hat das Münsteraner Urteil gezeigt, waren sehr wohl durch die gar zu unterschiedlichen Regelungen für die Besoldungsgruppen verletzt worden.

Nun hat die Landesregierung die Gewerkschaften vor einem Neuanlauf in die Planung eingebunden. In der Hoffnung, dass es dann keinen Widerstand mehr gegen den Kompromiss gibt. Die meisten tragen den neuen Plan zähneknirschend mit, wonach die Tarifabschlüsse abgestuft auf alle Besoldungsstufen übertragen werden. Aber nicht alle: Die Interessenvertretungen der Richter rufen zum weiteren Widerstand auf. Richter und Staatsanwälte, so ihre Klage, hinkten der allgemeinen Einkommensentwicklung hinterher. Die Verwaltungsrichtervereinigung prangert gar einen „Taschenspielertrick“ der Landesregierung an und ermuntert Beamte und Richter zur weiteren Klage gegen die nun angestrebte Besoldungsregelung.

Bevor sie ihre Kollegen in weitere rechtliche Scharmützel treiben, täten sie gut daran, bei der Lektüre des Verfassungsgerichtsurteils nicht diejenigen Passagen auszublenden, die ihnen nicht gefallen. Der Gesetzgeber hat danach sehr wohl einen Spielraum und muss nicht die Bezüge für alle Beamten und Richter in gleichem Umfang erhöhen. Auch darf er die Haushaltslage und die künftige Schuldenbremse im Auge haben.

In der Tat: Dies ist nicht nur das Recht, sondern die Pflicht des Landes gegenüber allen Bürgern — Nicht-Beamten und Beamten. Schon die jetzt gefundene Regelung belastet den Etat zusätzlich mit 430 Millionen Euro jährlich. Will man nicht neue Schulden machen, so muss das Geld an anderer Stelle gespart (weniger Beamte, weniger Leistungen) oder hereingeholt (höhere Steuern) werden.