Meinung Behandlungsfehler - Zu wenig Transparenz
Die Zahl der Behandlungsfehler in Kliniken und Praxen ist im Sinkflug. Das mag beruhigend klingen. Sollte es aber nicht. Denn entscheidend bleibt, was tatsächlich passiert, und nicht, was unvollständig registriert wird.
Immerhin kommt es in Deutschland zu fast 20 Millionen Krankenhausbehandlungen pro Jahr. Die Untersuchungen bei niedergelassenen Ärzten übersteigt diese Zahl noch um ein Vielfaches. Da fällt es tatsächlich schwer zu glauben, dass es sich nur um ein paar wenige Tausend Verfehlungen handeln soll.
Viele ärztliche oder pflegerische Fehler dürften schon deshalb im Dunkeln bleiben, weil sie Gott sei Dank keine gesundheitlichen Schäden nach sich ziehen. Obendrein gehen Patienten längst nicht jedem Verdacht nach, weil sie die Erfolgschancen als gering einstufen. Das hat auch mit der komplizierten Rechtslage zu tun. Zwar wurde die individuelle Möglichkeit für Schadensersatzersatzansprüche bereits vor fünf Jahren per Gesetz verbessert. Die Beweislast bei Behandlungsfehlern liegt aber nach wie vor prinzipiell beim Patienten. Das bedeutet in aller Regel, dass er den Arztfehler, den Schaden sowie den Kausalzusammenhang zwischen beiden Sachverhalten belegen muss. Solche Hürden wirken zweifellos abschreckend.
Allerdings krankt es auch an einer unzureichenden Strategie zur Fehlervermeidung. Und die wiederum geht auf mangelnde Transparenz zurück. Krankenkassen, Ärzteschaft und Gerichte werkeln in Sachen Behandlungsfehler jeder für sich. So lassen sich Schwerpunkte kaum erkennen und folglich auch nur schwerlich bekämpfen. Notwendig ist eine Meldepflicht von Ärzten und Kliniken bei bestimmten Fehlern, anonym und damit ohne Angst vor Strafen. In England zum Beispiel hat man damit gute Erfahrungen gemacht. Warum nicht auch hierzulande?