Betreuungsgeld: Je weniger Aufwand, desto besser
Für das Betreuungsgeld muss eine pragmatische Lösung her
Düsseldorf. Beschäftigte des Landes können Anträge für das umstrittene Betreuungsgeld bearbeiten — müssen es aber nicht. Darauf sind sie auch ausdrücklich hingewiesen worden. Offiziell heißt es, dass diese Ansage lediglich vom zuständigen Personalrat kam. In den Städten unserer Region ist das zum Teil anders angekommen. Dort geht man davon aus, dass auch die zuständigen Ministerien hinter dieser Aussage stehen und sie gutheißen. Ob das nun ein Missverständnis ist oder nicht, ändert nichts an der Konsequenz: Die Bearbeitung des Betreuungsgeldes zur freiwilligen Leistung zu erklären, gießt Öl ins Feuer einer ohnehin schon völlig überhitzten Debatte.
Das Betreuungsgeld für Eltern, die ihre Kinder unter drei Jahren zu Hause oder privat betreuen, ist nach wie vor hoch umstritten, die Debatte stark emotionalisiert. Die Union hält auch in den Koalitionsverhandlungen daran fest. Die rot-grüne NRW-Regierung geißelt es als familienpolitischen Unfug, der dem U3-Ausbau zuwiderläuft.
Aus der Bevölkerung sind bislang dermaßen wenige Anträge eingegangen, dass daraus nur zwei Schlussfolgerungen möglich sind: entweder ist die Ablehnung so groß, dass berechtigte Familien freiwillig und aus Überzeugung auf das Geld verzichten. Oder es lassen bereits dermaßen viele Familien ihre Kinder unter drei Jahren in staatlich finanzierten Einrichtungen betreuen, dass der Bedarf niedriger ist als vermutet. Das würde bedeuten, dass das von der Union so beharrlich durchgefochtene Betreuungsgeld schlichtweg an der Lebensrealität der Bevölkerung vorbeiläuft. So oder so scheint es zum Scheitern verurteilt zu sein.
Gerade deshalb ist es wichtig, das Betreuungsgeld — solange es denn noch existiert — mit so geringem bürokratischen und personellen Aufwand über die Bühne zu bringen wie irgend möglich.
Das Hickhack um die Zuständigkeit muss beendet werden. Die beteiligten Ministerien für Arbeit und Familie sollten gemeinsam eine schnelle und pragmatische Lösung finden. Und die heißt: Die Elterngeldstellen haben die notwendige Qualifikation, sich um das Betreuungsgeld zu kümmern — auch wenn dort zum Teil Landesbeschäftigte sitzen.