Das einzige Rezept gegen das Misstrauen
Mehrheit im Landtag will mehr Transparenz bei Bezügen
Sie macht es nicht ganz freiwillig, aber sie bewegt sich: Die Mehrheit im nordrhein-westfälischen Landtag will nun endlich eine weitgehende Transparenz bei den Bezügen und bei den Nebentätigkeiten der Abgeordneten herstellen. Erst die Debatte über die üppigen Honorare, die der SPD-Bundestagsabgeordnete Peer Steinbrück mit Vorträgen in Küchenstudios und Stadtwerken einsammelte, bevor er Kanzlerkandidat wurde, hat den Blick auf die bislang doch mangelhaft zu nennende Regelung im Düsseldorfer Landtag gelenkt.
SPD und Grüne — hier inhaltlich unterstützt von den Piraten — wollen augenscheinlich den großen Schritt machen und Höhe und Art der Bezüge vom ersten Cent an offenlegen. Dieses Ziel ist richtig, denn der Bürger hat ein Recht darauf zu wissen, welche möglichen Abhängigkeiten bei den frei gewählten Volksvertretern existieren. Es kann nicht sein, dass sich hinter irgendwelchen bürokratischen Angaben handfeste Geschäftsbeziehungen verbergen, die womöglich Einfluss auf die Entscheidungsfreiheit der Parlamentarier haben können.
Zu Recht haben die Experten Freitag in der Anhörung darauf hingewiesen, dass Mandate vom Wähler nur auf Zeit ausgestellt werden. Das bedeutet, dass die Politiker einen Fuß in der realen Berufswelt haben müssen.
Ganz abgesehen davon, dass dies nur den Blick auf die Verhältnisse in der Arbeitswelt schärfen kann, würde die Kandidatur für Menschen aus der freien Wirtschaft sofort unattraktiv, weil ein zeitweises Berufsverbot den Wechsel in die Politik hochriskant machte. Nur Beamte gingen dieses Wagnis nicht ein, ihre Zahl in den Parlamenten würde noch einmal zunehmen.
Eine weitgehende Transparenz steht dem nicht entgegen, im Gegenteil: Sie ist die große Chance, den Ruf des Politikers aufzuwerten und weit verbreitetes Misstrauen zu widerlegen. Das Signal wäre stark: Schaut her, wir haben nichts zu verbergen.
Sicher kann im neuen Gesetz auch ein hinreichender Schutz der Freiberufler verankert werden — was zum Beispiel für die Beziehung zwischen Anwalt und Mandant gilt.
NRW war schon bei einer sauberen Diätenregelung bundesweit Schrittmacher. Gelänge dies auch bei den Transparenzvorschriften, wäre viel gewonnen.