Meinung Die Geldanlage-Wundertüte

Eine Geldanlage ist wie eine Wundertüte. Was drin ist, welche Rendite am Ende herausspringt, hängt von vielen Unbekannten ab. Bei Aktien ist das für jedermann nachvollziehbar. Doch bei der von den Deutschen so hoch geschätzten Kapitallebensversicherung denken die meisten, dass sie das bekommen, was ihnen zuvor prophezeit wurde.

Foto: Sergej Lepke

Doch auch Lebensversicherer agieren nicht in einem Parallel-Finanzmarkt. Auch sie legen das als Prämien hereinkommende Geld an. In Immobilien, in Wertpapieren. Auch sie werden getroffen von Wertschwankungen und vor allem vom jahrelang anhaltenden Zinstief, das es immer schwieriger macht, einst versprochene Zusagen einzuhalten. Weil das so ist, sprang ihnen 2014 der Gesetzgeber zur Seite. Und gestand den Versicherern zu, Abstriche bei der Ausschüttung der Bewertungsreserven zu machen. Das sind nicht realisierte Kapitalanlagegewinne, die freilich nicht nur dem Versicherer zustehen, sondern auch seinen Kunden. Das Problem nur, das der Gesetzgeber schon vor Jahren zu Recht sah: Werden diese Bewertungsreserven großzügig an die Kunden ausgeschüttet, deren Vertrag ausläuft, hat dies Einfluss auf die Rendite der anderen Kunden. Der Kunden also, die noch jahrelang an ihre Verträge gebunden sind und sich einen kleiner werdenden Kuchen teilen müssen.

Es geht also um Gerechtigkeit nicht nur gegenüber denjenigen, die als erste ihre Versicherungssumme einstecken, sondern auch um die nachfolgenden Anleger. Das verschweigt der Bund der Versicherten, wenn er die „Enteignung von Millionen von Kunden“ beklagt. Trotzdem ist es gut, dass die Verbraucherschützer den Streit weiter durchfechten. So zwingen sie die Versicherer, die Karten auf den Tisch zu legen. Diese müssen rechnerisch transparent machen, wie sie zu ihren Ergebnissen kommen, wenn sie ihrem Kunden die Endabrechnung präsentieren. Sie müssen nachweisen, dass sie sich respektive ihre Eigner nicht großzügiger behandeln als ihre Kunden. Jedenfalls das darf keine Wundertüte bleiben.