Meinung Die Krankenkassen und der Zugriff auf Fitnessbänder

Überraschend ist es nicht, dass einige der Krankenkassen am liebsten auf die Daten von Fitnessbändern zugreifen würden. Erstens werden die Armbänder nicht nur bei Sportlern immer beliebter. Zweitens ließe sich dann ganz einfach kontrollieren, wer ein paar Kilo zu viel auf den Hüften hat, wer viel oder wenig Sport treibt, wessen Herzschlag, Kalorienverbrauch oder Blutdruck besorgniserregend ist oder eben nicht.

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Unter dem Strich könnten die Kassen also anhand dieser sensiblen Daten festlegen, wem sie noch welche Leistung zubilligen. Darum geht es, das ist das Szenario, das einen beunruhigen muss. Denn keiner wird doch ernsthaft den Beteuerungen glauben, dass lediglich besonders fitte Beitragszahler mit Bonuszahlungen belohnt werden sollen — oder man andere auf diesem Weg zu mehr Gesundheitsbewusstsein motivieren möchte.

Dagegen spricht schon der permanente Kostendruck, der im Gesundheitssystem allgegenwärtig ist und unter dem auch die Krankenkassen agieren. Je gesünder ein Versicherter lebt, desto weniger belastet er das enge Budget. Allerdings werden auch sie hoffentlich wissen, dass die von Fitnessbändern erhobenen Werte nicht als alleinige Indikatoren für die Gesundheit eines Menschen dienen können. Dazu bedarf es immer noch der Beurteilung durch einen Arzt.

Etwas anderes kommt hinzu: Die Daten sind nicht nur das Problem, sondern auch das, was man durch sie darüber hinaus preisgibt, nämlich seine private Welt. Man gewährt Einsichten in Verhaltensweisen, in Gewohnheiten, in Schwächen und Stärken. Will man das wirklich? Vor allem, wenn es um einen so heiklen und persönlichen Bereich wie die eigene Gesundheit geht?

Jeder Bürger häuft schon jetzt immense Datenberge an. Genau deswegen muss politisch darauf geachtet werden, dass der Datenschutz nicht weiter zulasten des Bürgers geschliffen und ausgehöhlt wird. Der Weg vom gläsernen Patienten zum gläsernen Menschen ist nämlich nur ein kurzer.

Wer allerdings als Beitragszahler freiwillig mitmachen möchte, bitteschön, nur zu. Das darf aber im Umkehrschluss nicht dazu führen, dass die Kassen Druck auf diejenigen ausüben dürfen, die sich aus guten Gründen womöglich verweigern. Zur Not muss dann der Gesetzgeber im Sinne der Patienten handeln. Und zwar nach dem Motto: Vorsicht vor dem Datenkraken.