Die Verjährungsfrist ist nicht zeitgemäß
Missbrauch muss auch nach Jahrzehnten bestraft werden.
Warum haben sie so lange geschwiegen? Warum haben sie nicht früher geredet, um die Untaten zu stoppen? Viele Opfer sexuellen Missbrauchs sehen sich jetzt mit solchen Fragen konfrontiert, die wie Vorwürfe klingen. Diese verstärken noch das fatale Selbst-Schuld-Muster, das in den Betroffenen wütet. Dabei hat es die Wissenschaft längst klar beschrieben: Kinder, die missbraucht werden, verlieren das Gefühl für Recht und Unrecht.
Die Perversion solcher Verbrechen liegt ja gerade darin, dass sich die Opfer am Ende mehr schämen als die Täter - und sich darum selbst zum Schweigen verdammen. Oft brauchen sie Jahrzehnte, um diese Denkmuster zu durchbrechen und über das eigene Leid zu sprechen. Das derzeitige Strafrecht, das für den sexuellen Missbrauch von Kindern eine Verjährungsfrist von zehn Jahren vorsieht, ignoriert diesen Umstand.
Es verwundert schon sehr, dass ausgerechnet die Bundesjustizministerin eine Verlängerung der Frist ablehnt. Zu Recht hat Sabine Leutheusser-Schnarrenberger die "Schweigemauer" der Kirche beklagt. Zu Recht hat sie kritisiert, dass die Kirche einerseits den Staat in die Pflicht nimmt, für sie Steuern einzutreiben und kirchliche Einrichtungen zu bezuschussen, sich aber andererseits herausnimmt, Verdachtsfälle intern zu klären, ohne einen Staatsanwalt zu informieren.
Die katholische Kirche benimmt sich wie ein Staat im Staate, der jede Aufklärung erschwert. Und wenn der Missbrauch endlich publik wird, dann verweisen die Kirchenführer auf die Verjährungsfristen: Weshalb sollten sie einen Staatsanwalt einschalten, wenn gar kein öffentliches Interesse mehr an einer Strafverfolgung besteht?
Der Gesetzgeber ist gefordert, endlich die Opferperspektive zu berücksichtigen. Wer darauf verweist, dass lange zurückliegende Taten schwer aufzuklären sind, sieht den Missbrauch mit den Augen der Ermittler. Und wer Verständnis dafür fordert, dass sich ein Verbrecher mit den Jahren ändern kann, sieht den Missbrauch mit den Augen der Täter.
All diese Argumente gelten bei Mord nicht. Da gibt es keine Verjährungsfrist. Dabei ist ein sexueller Missbrauch ähnlich schlimm wie ein Mord. Auch wenn die Opfer körperlich überleben, wird etwas in ihnen aus niederen Beweggründen getötet: ihre Seele.