Richter, Gesetzgeber und Bürger-Anwalt
Der Gesetzgeber sitzt zwar in Berlin. Doch die Entscheidungen fallen in Karlsruhe. Dass das Bundesverfassungsgericht zunehmend die politischen Fäden zieht, ist verfassungsrechtlich bedenklich. Und doch sollten wir froh darüber sein.
Scharf kommen die Kommandos vom Richtertisch. Hartz IV: neu regeln. Vorratsdatenspeicherung: unzulässig. Der Bundestag muss diesen Eingriff in die Rechte der Bürger neu regeln - in den detailliert von den Richtern vorgegebenen Grenzen.
Und als ob das noch nicht genug wäre: Die Regierung wird recht unverblümt angewiesen, sich auch auf europäischer Ebene für eine Grundrechtsinterpretation nach Art der Richter einzusetzen. In dieser demokratietheoretisch verkehrten Welt verwundert es kaum noch, dass die Bundesjustizministerin die schallende Ohrfeige für den Gesetzgeber auch noch in höchsten Tönen lobt.
Die Richter hängen sich weit aus dem Fenster, wenn sie den vom Bürger gewählten Souverän so an die Kette legen. Doch die Verschiebung der Gewichte kommt uns zugute. Haben wir doch in den Karlsruher Richtern Anwälte, die uns vor weitgehenden Eingriffen in unsere Privatsphäre schützen. Wer hier abwiegelt, es seien doch nur Verbindungsdaten und nicht Inhalte, die da gespeichert werden, blendet aus, dass schon diese Daten sehr viel über uns verraten.
Über unsere Vorlieben, unsere Kontakte, unsere Persönlichkeit. Im Zeitalter mobiler Kommunikation können Bewegungsprofile erstellt werden - wo haben wir uns wann aufgehalten? All dies, ohne dass wir durch irgendein illegales Verhalten einen Anlass dafür gesetzt hätten. Wie diese Daten, von deren Ausmaß und der möglichen Verknüpfung mit anderen Informationen der Einzelne nichts erfährt, vor Missbrauch geschützt werden, müsste jeden interessieren. Auch denjenigen, der von sich behauptet, er habe doch nichts zu verbergen.
Ja, es stimmt, strengere Regeln werden die Strafverfolger einschränken. Doch eben weil die Rekonstruktion von Telefonverbindungen für kriminalistische Zwecke so wichtig sein kann, ist Karlsruhe dem Gesetzgeber durchaus entgegen gekommen. Er darf die Vorratsdatenspeicherung und damit den Eingriff in die Rechte aller Bürger neu regeln. Aber bitteschön mit höheren Sicherheitsvorkehrungen.