Ehegattensplitting: Steuervorteile, die nicht gerecht sind
Ehegatten- und Familiensplitting verfehlen das Ziel
Wir wollen das Ehegattensplitting behalten — wenn sich 81 Prozent der Eltern für eine Beibehaltung dieser Förderung aussprechen, muss das nicht überraschen. Schließlich geht es um eine Regelung, die Steuervorteile verspricht. Doch gerecht und gesamtgesellschaftlich sinnvoll ist das Ehegattensplitting damit noch lange nicht.
Beim Ehegattensplitting werden die Einkommen der Ehepartner für die Berechnung der Steuer addiert und danach halbiert. Jeder versteuert das halbe Gesamteinkommen. Verdient ein Partner sehr viel mehr als der andere, sparen die Eheleute Steuern. Folge: Für den Geringverdiener — meist die Frau — ist es steuerlich oft nicht reizvoll, überhaupt oder mehr zu arbeiten. Je mehr sich die Einkommen angleichen, umso weniger rechnet sich die Sache steuerlich.
Eine Familienförderung liegt in dem Modell auch nicht, weil der Steuervorteil nicht davon abhängig ist, ob Kinder da sind. Alleinerziehende, Familien ohne Trauschein, eingetragene Lebenspartnerschaften — sie alle gehen leer aus. Gefördert wird die Ehe als solche. Und nicht einmal jede Ehe. Partner, die in etwa gleich viel verdienen, haben nichts davon. Ist das gerecht?
Soll man also ein Familiensplitting einführen? Familien mit Kindern würden entlastet, weil die Kinderzahl in die Rechnung mit einginge. Das Gesamteinkommen würde durch mehr Köpfe geteilt, die Last der Steuerprogression vermindert. Besonders kinderreiche Familien würden gefördert.
Das klingt gut — nach einem Anreiz, dass mehr Kinder geboren werden. Vor allem aber klingt es nach etwas anderem: dass die Sache den Steuerzahler teurer zu stehen kommt. Denn vor allem Spitzenverdiener, deren Einkommen auf diese Weise steuerlich kleingerechnet würde, würden noch mehr profitieren. Jungen Familien mit Kindern, deren geringes Familieneinkommen ohnehin nicht groß zum Steuersparen taugt, würde das kaum nutzen.
Ein Wegfall des Splittingvorteils und die individuelle Besteuerung jedes Partners nach seiner Leistungsfähigkeit würde hingegen steuerlichen Spielraum schaffen: 15 Milliarden Euro Mehreinnahmen für den Staat, die er in die Kinderbetreuung stecken könnte. Oder in die Pflege — auch das ist eine dramatisch wachsende familienpolitische Aufgabe.