Meinung Enttäuschendes Urteil zu Lasten der Bausparer

Pacta sunt servanda — sagten schon die Römer. Verträge müssen eingehalten werden. Doch der Bundesgerichtshof (BGH) bescheinigte den Bausparkassen aber nun, dass sie ihre Verträge nicht einhalten müssen.

Ein Kommentar von Peter Kurz.

Dass sie ihre Kundschaft, die auf der Erfüllung ihrer Zinsansprüche besteht, vor die Tür setzen dürfen. Ein enttäuschendes Urteil.

Mit lauter Begleitmusik hatten die Bausparkassen Einfluss auf die Richter zu nehmen versucht. Und es wirkt ganz so, als hätten ihre Appelle gefruchtet. Die Appelle, dass es um ihre Branche schlecht bestellt sei, wenn die geldgierigen Bausparer (so drastisch hat man das freilich nicht gesagt) weiter ihren hohen Zins aus den Altverträgen kassieren dürfen. Auch wurde mit erhobenem Zeigefinger argumentiert: das Kollektiv aller Bausparer müsse mit schlechteren Konditionen dafür bezahlen, dass Altsparer auf ihrem hohen Zinssatz bestehen.

Ob diese Argumente die Bundesrichter beeindruckt haben, ließen sie sich jedenfalls in ihrer Pressemitteilung zum Urteil nicht anmerken. Da geht es nur um Juristerei. Nämlich um die Auslegung eines Paragrafen, der es einem Darlehnsnehmer tatsächlich erlaubt, nach zehn Jahren den Vertrag zu kündigen. Eine Vorschrift, die auch das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart, das noch zugunsten der Bausparerin, um deren Fall es hier ging, durchaus gesehen hatte. Doch anders als jetzt der BGH hatte das OLG die Vorschrift so ausgelegt, dass sie doch wohl nur dem Verbraucher ein Recht zur Kündigung geben könne. Für diesen gebe es angesichts der wirtschaftlichen Übermacht der anderen Seite ein Schutzbedürfnis, nach zehn Jahren aus dem Vertrag auszusteigen. Nun aber wendet der BGH die Vorschrift zugunsten der Bausparkassen an. Begründet wird dies damit, dass die Bausparkasse in der Ansparphase des Vertrags ihrerseits Darlehnsnehmer des Bausparers ist. Und deshalb auch dieses Kündigungsrecht habe.

Juristisch vertretbar mag das sein. Aber gerecht ist es damit nicht. Hier werden die geschützt, die jahrelang Gewinne mit gering verzinsten Beiträgen des Bausparers gemacht haben. Und die einen von vornherein festgelegten Zinssatz für die gesamte Laufzeit des Vertrags versprochen haben. Von dem man jetzt aber nichts mehr wissen will. Die Bausparkassen werden viel Geld in ihre Werbung stecken müssen, um das selbst zerdepperte Porzellan wieder zu reparieren.