Meinung Firmenspenden dürfen Steuern nicht ersetzen
Viele Kommunen sind in finanzieller Not. Für ihre Aufgaben — vom Schwimmbad bis zum Theater — sind sie auf das Geld der Wirtschaft angewiesen, die über die Gewerbesteuer ihren Teil zur Finanzierung des Gemeinwohls beiträgt.
Aber auch die Unternehmen haben Interesse an einer guten Infrastruktur der Stadt, mit der diese dann für ihre Arbeitnehmer attraktiv ist. Gemeinsame Interessen also. Doch das darf nicht heißen: Kungelei. Die Unternehmen dürfen nicht selbst entscheiden, welchen Beitrag sie fürs Gemeinwohl leisten. Eben das ist der Fall, wenn sie statt einer eigentlich fälligen Gewerbesteuererhöhung eine Spendenzahlung an die Gemeinde versprechen.
Das Modell „Spenden statt Gewerbesteuererhöhung“ ist nicht gerecht. Bei der Gewerbesteuer sind die Unternehmen zur vollen Zahlung gesetzlich verpflichtet. Eine Spende hingegen kann gewinnmindernd steuerlich abgesetzt werden. An anderer Stelle gehen dann also Steuereinnahmen verloren. Hier einigen sich zwei Beteiligte für ihre Standortförderung zu Lasten eines unbeteiligten Dritten: der Allgemeinheit.
Die Finanzierung des Gemeinwohls über Steuern ist gerade keine freiwillige Leistung. Die Höhe orientiert sich an der Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen. Der Größere trägt mehr als der Kleinere. Diese Lastenverteilung ist nicht mehr gewährleistet, wenn es den Unternehmen vor Ort überlassen bleibt, wer welchen Teil der Gesamtspende übernimmt. Ob hier ein einflussreicher großer Spieler vor Ort dem Kleineren mehr abverlangt, unterliegt dann keiner Kontrolle.
Auch wird sich der Große mit seinem größeren Anteil am Spendenaufkommen in der Öffentlichkeit leicht als spendabel darstellen können. Diese Marketing-Chancen ergeben sich für den kleineren Betrieb nicht. Zahlen hingegen alle entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit ihre Steuer, gibt es solche Fehlgewichtungen erst gar nicht.
Und dann ist da auch noch die Frage der Einflussnahme. Die lokale Wirtschaft wird versucht sein, bei der Verwendung der Mittel mitzureden. Mit dem Hinweis darauf, dass sie sich doch so stark per Spende fürs Gemeinwohl einsetze. Aber: Die demokratisch legitimierte Hoheit über die Mittelverwendung darf sich kein Stadtrat aus der Hand nehmen lassen. In solche Diskussionen kommt man erst gar nicht, wenn der gesetzliche Anspruch auf die Steuer nicht durch Freiwilligkeit ersetzt wird.