Meinung Die Flüchtlinge müssen sich an den Kosten beteiligen

Die Maßnahme der Behörden aus Dänemark und der Schweiz, Flüchtlingen Barvermögen und Wertsachen bis zu einem relativ geringen Selbstbehalt abzunehmen, hat international für einen Aufschrei der Empörung gesorgt.

Foto: Sergej Lepke

Warum eigentlich? Die eingereisten Asylbewerber fordern Leistungen des aufnehmenden Staates ein, bekommen sie auch — warum sollen sie nicht an den entstehenden Kosten beteiligt werden, wenn sie es finanziell stemmen können?

Ein Hartz-IV-Empfänger muss, egal wie lange er gearbeitet und Steuern gezahlt hat, ebenfalls zuerst seine angesparten Mittel einsetzen, um sein Leben zu bestreiten. Das endet erst, wenn das Schonvermögen erreicht ist. Der Regelsatz bei Hartz IV beträgt für Alleinstehende aktuell übrigens 404 Euro.

Nicht viel besser ergeht es unterhaltspflichtigen Personen. Kleines Beispiel: Eine Ehe wird geschieden. Der Ex-Mann muss die ehemalige Gattin und die gemeinsamen zwei kleinen Kinder versorgen. Die Frau kann zunächst keine Arbeit aufnehmen, weil sie die Kinder versorgen muss. Bei einem sicher nicht so schlechten Jahreseinkommen in Höhe von 50 000 Euro bleiben dem Mann vor der Steuerrückzahlung gut 100 Euro mehr im Monat als einem Hartz-IV-Empfänger.

Nun wurde bekannt, dass auch Bayern Asylbewerber bei deren Ankunft in den Aufnahmeeinrichtungen nach Bargeld und Wertsachen durchsucht. Das CSU-regierte Bundesland macht damit Bundesrecht geltend. Und die Durchsuchungen laufen nach dem Motto „Vertrauen ist gut, Kontrolle besser“. Vielleicht will der Freistaat damit auch Zähne zeigen.

In Nordrhein-Westfalen werden Asylbewerber nicht durchsucht, sondern in der Praxis nur nach ihrem Bargeld gefragt. Das wiederum ist wohl eher der politischen Ausrichtung der rot-grünen Landesregierung unter Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) geschuldet. Jeden Flüchtling nach Wertsachen zu durchsuchen, gehört nicht dazu.

Die Landesregierung setzt zwar seit den massiven Übergriffen in der Silvesternacht in Köln auf gezielte Razzien, um Straftäter aus den Reihen der Eingereisten dingfest zu machen, versucht aber alles, um keinen Generalverdacht gegen Asylbewerber aufkommen zu lassen. Beides ist richtig. Die Frage ist nur, wie die Landesregierung der Bevölkerung klarmachen will, dass die Versorgung der Flüchtlinge viel Geld kostet und sie gleichzeitig darauf verzichtet, diese — wenn möglich — an den Kosten zu beteiligen.