Meinung Klare Signale an Autoraser

Sie tönen von allen Seiten — die Signale an die Teilnehmer illegaler Autorennen: Ihr werdet jetzt härter angefasst. Gerade erst hat der Bundestag ein Gesetz beschlossen, dass es dafür nicht nur ein läppisches Bußgeld geben soll.

Foto: Sergej Lepke

Schon der Aufruf zu einem solchen Autorennen, erst recht die Teilnahme werden zum Straftatbestand. Selbst wenn kein Dritter gefährdet wird, droht eine Verurteilung. Gut so. Und mittlerweile ziehen die Gerichte nach. Auch gut so.

Am Donnerstag gab der Bundesgerichtshof (BGH) den unteren Instanzen einen deutlichen Fingerzeig. In dem Fall des Kölner Autorennens, bei dem eine unbeteiligte Frau zu Tode gekommen war, dürfen die Täter nicht so einfach mit einer Bewährungsstrafe davonkommen. Auch die Richter nehmen wahr, dass immer wieder Unbeteiligte zu Opfern dieser seltsamen Menschen werden, die sich ihr Heldentum mit solch lebensgefährlichem Tun beweisen wollen. Ob eine Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann, hängt nach dem Strafgesetzbuch auch davon ab, ob „die Verteidigung der Rechtsordnung“ die Vollstreckung gebietet. Und hier spricht der BGH deutliche Worte, wenn er sagt, dass bei dieser Frage das „Vertrauen der Bevölkerung in die Unverbrüchlichkeit des Rechts“ berücksichtigt werden muss. Mit anderen Worten: Verlassen die Täter das Gericht in Freiheit, hat dafür kaum jemand Verständnis.

Übrigens: Der BGH hat nicht ausgeschlossen, dass in vergleichbaren Fällen mehr als eine Bestrafung wegen fahrlässiger Tötung möglich ist. Doch weil die Staatsanwaltschaft im Kölner Fall in der Revision nur die Bewährungsfrage hatte überprüfen lassen, nicht aber den Schuldspruch als solchen, war es nicht die Sache des BGH, eine Vorsatztat anzunehmen. Ob hier sogar von Mord die Rede sein kann, dazu wird der BGH demnächst etwas sagen: wenn er über die Revision in dem Fall urteilt, in dem das Berliner Landgericht tatsächlich zum Mord-Schuldspruch gekommen war.