Meinung Die Autofahrer aufklären
Die Rettungsgasse soll die Einsatzkräfte schnell zum Unfallgeschehen führen. Aber immer wieder werden Feuerwehr und Polizei durch Gaffer dabei behindert. Ein paar Euro Bußgeld schrecken Schaulustige nicht ab.
Es ist ein reichlich unkreativer Streit, der da um die Höhe der Sanktion für Autofahrer geführt wird, die das Bilden von Rettungsgassen und damit die Arbeit von Rettungskräften behindern. Mit ein paar Euro Bußgeld mehr oder weniger wird man dem Problem nicht gerecht. Es braucht vor allem eines: Aufklärung, Information.
Man frage mal in seinem Umfeld (und, Hand aufs Herz, auch sich selbst), wie wohl die geltende Rechtslage aussieht. In § 11 der Straßenverkehrsordnung heißt es: „Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden, müssen diese Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen für eine Richtung eine freie Gasse bilden.“ Ja, das Gebot, eine Rettungsgasse zu bilden, gilt nicht erst dann, wenn die Rettungsfahrzeuge mit Blaulicht und Sirene nahen, sondern schon bei Verkehrstillstand und — noch eher — bei Schrittgeschwindigkeit.
Auch wenn es gewiss die Gleichgültigen und diejenigen gibt, für die ein Unfall nur die Gelegenheit zum Gaffen oder zum Aufnehmen zweifelhafter Handyvideos ist — sehr viele Menschen sind gar nicht gewissenlos. Sondern eher gedankenlos oder schlicht uninformiert. Viel hilfreicher als ein erhöhtes Bußgeld (auch das würde freilich nicht schaden) wäre da eine groß angelegte Informationskampagne: Plakate an Autobahnen. Botschaften, die an die Notwendigkeit der Rettungsgasse erinnern und in leicht erfassbarer Darstellung zeigen, wie sie zu bilden ist.
Jeder kann Opfer eines Unfalls werden. Und dann zählt jede Minute, die die Rettungskräfte schneller bei den Verletzten sein lässt. Es darf nicht sein, dass Rettungskräfte, wie erst kürzlich geschehen, zunächst zwei Kilometer zu Fuß bis zur Unfallstelle laufen müssen.