Meinung Private Krankenkasse? Im Alter wird’s richtig teuer

Jung, ledig, gesund und Gutverdiener — wer das alles zu bieten hat, passt perfekt in das Beuteschema der privaten Krankenkassen. Solche Zeitgenossen verursachen meist derart geringe Kosten, dass die Unternehmen mit sagenhaft niedrigen Beiträgen locken.

Foto: Nele Eckers

Wer kann schon Nein sagen, wenn die Krankenversicherung weniger als ein Drittel von dem kostet, was die gesetzliche Konkurrenz verlangt. Müssen später Kinder und sogar der Ehepartner durch jeweils eigene Verträge mitversichert werden, steigt die monatliche Belastung kräftig an. Noch teurer wird’s im Alter. Dann bereuen viele, der Solidargemeinschaft der gesetzlichen Kassen in jungen Jahren den Rücken gekehrt zu haben.

Was sich inzwischen bei den privaten Kassen abspielt, verschärft die Lage allerdings dramatisch. Beitragssteigerungen von 20 Prozent sind keine Ausnahmen mehr. Die Unternehmen kämpfen nicht nur mit steigenden Kosten, sondern auch mit den anhaltend niedrigen Zinsen. Bisher gingen die Versicherer davon aus, dass die Altersrückstellungen für ihre Mitglieder mit 3,5 Prozent jährlich verzinst werden. Doch diese Rechnung geht nicht mehr auf. Kein Wunder, dass die Kunden den Unternehmen scharenweise davonlaufen. In den vergangenen vier Jahren haben die Assekuranzen unter dem Strich rund 189 000 Vollversicherte verloren. Es hat sich herumgesprochen, wie groß die Vorteile der gesetzlichen Kassen sind, wenn man die gesamte Spanne des Lebens in den Blick nimmt.

Was also tun, wenn die private Kasse zu teuer wird? Eine Rückkehr ins gesetzliche System ist bis zum Alter von 55 Jahren zwar möglich, aber schwierig. Älteren hat der Gesetzgeber diese Fluchtmöglichkeit mit Recht vollkommen verbaut, um Rosinenpickerei zu verhindern. Ein Wechsel zu einer anderen Privatkasse erweist sich fast immer als Verlustgeschäft, weil der Kunde die Rückstellungen fürs Alter nicht oder nur zum Teil mitnehmen darf. Was bleibt, ist ein Wechsel des Tarifs bei seinem Versicherer. Hier gibt es Sparmöglichkeiten, auf die die Unternehmen oft erst dann hinweisen, wenn sie dazu aufgefordert werden. Reicht das nicht, muss ein Tarif mit geringeren Leistungen gewählt werden. Dazu zählt beispielsweise der Verzicht auf das Einbettzimmer oder die Chefarztbehandlung im Krankenhaus. Mitleid mit den Betroffenen wäre aber verfehlt, denn sie haben meist über Jahrzehnte vom Status des Privatpatienten profitiert.