Steuern für Soldaten: Die Bundeswehr muss anders punkten
Steuern für Wehrdienstleistende und Bufdis sind kein Skandal.
Öffentliche Aufregung funktioniert im Prinzip immer nach demselben Schema. Irgendwer sagt etwas, und ehe er seinen Gedanken zu Ende ausgeführt hat, hagelt es aus allen Ecken „Nein“, „geht nicht“ oder allenfalls noch „ja, aber nicht bei uns“.
So ergeht es auch Wolfgang Schäuble. Der Bundesfinanzminister hat es gewagt, Lohnsteuer für jene anzukündigen, die freiwillig Dienst bei der Bundeswehr oder in sozialen Einrichtungen leisten. Der Einspruch aus dem Bundesverteidigungs- sowie dem Familienministerium folgte auf dem Fuße.
Thomas de Maizière und Kristina Schröder fürchten um die Attraktivität ihre Dienste auf niedrigster Lohnstufe. Der Sold für Freiwillige bei der Bundeswehr ist mit maximal etwa 1100 Euro brutto im Grunde kein Argument für den Dienst in Uniform. Und die Helfer im Bundesfreiwilligendienst, die „Bufdis“, bekommen für ihre Arbeit in der Regel lediglich ein Taschengeld in Höhe von 300 Euro. Und die sollen künftig auch noch Steuern bezahlen?
Ja, sollen sie. So will der Finanzminister das. Und er hat recht damit, auch wenn er wohl kaum Gerechtigkeit, sondern nur die Suche nach neuen Einnahmequellen im Schilde führt. Aus welchem Grund soll ein Soldat steuerfrei gestellt werden, während eine Friseurin mit ähnlich geringem Einkommen ihren Lohn auch noch versteuern muss?
Zu Zeiten, als der Staat junge Männer zum Wehrdienst verpflichtete, war es richtig, den geringen Sold nicht auch noch zu besteuern. Heute ist der Dienst in Uniform ein beinahe ganz gewöhnlicher Beruf. Also ist es nur gerecht, dass freiwillig Wehrdienstleistende, wie alle anderen abhängig Beschäftigten auch, ihren Lohn versteuern.
Selbstverständlich trifft es jeden hart, wenn er vom kargen Lohn oder Sold durchschnittlich auch noch 65 Euro im Monat abgeben muss. Aber erstens zahlen die meisten „Bufdis“ auch in Zukunft als Geringverdiener keine Steuern. Und zweitens muss die Bundeswehr als Berufsarmee durch ihre Anforderung und ihre Bezahlung punkten und nicht dadurch, dass der Wehrsold steuerfrei ist.
Das hätte obendrein den Nebeneffekt, dass die Truppe nicht mehr überwiegend „Freiwillige“ anlockt, die mangels Qualität auf dem Arbeitsmarkt nur geringe Chancen haben.