Geschwindigkeitskontrollen: Eine Frage des Vertrauens
Seit es Radar-Geschwindigkeitskontrollen gibt, wird über deren Sinn unter Autofahrern heftig debattiert: Verhindern sie wirklich Unfälle — oder sind sie letztlich nur eine moderne Form von Wegelagerei?
Mit seiner Studie hat Verkehrspsychologe Karl-Friedrich Voss den Anhängern der Wegelagerei-These neue Munition geliefert.
Ohne Zweifel sind Tempolimits notwendig, um Gefahrenstellen und Unfallschwerpunkte zu entschärfen. Und ebenso notwendig wie die Einführung der Geschwindigkeitsbeschränkungen ist dann natürlich auch deren Überwachung — entweder mit zeitweisen Radarmessungen oder auch mit Blitzanlagen.
Soweit die Theorie. Doch in der Praxis scheinen manche Kommunen ihre Fürsorge immer häufiger zu übertreiben. Statt Sicherheitsaspekte scheinen lukrative Einnahmemöglichkeiten in den Vordergrund zu rücken: Nicht mehr vor Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern oder Altersheimen wird gemessen, sondern dort, wo auf die Schnelle die meisten Bußgelder fällig werden.
Ein Hinweis auf diese Vorgehensweise: Die Einnahmen aus Bußgeldern für Verkehrsverstöße sind in den Kommunen bereits fest etatisiert, werden also bereits als feste Größen in die jeweiligen Haushaltspläne aufgenommen, noch ehe sie tatsächlich erhoben wurden. Dadurch beantwortet sich dann möglicherweise auch die Frage, warum an bestimmten Stellen immer wieder verdeckte Geschwindigkeitsmessungen durch Ordnungsbehörden oder die Polizei durchgeführt werden, obwohl die dortige Gefahrensituation beispielsweise durch bauliche Maßnahmen entschärft werden könnte.
Und ein weiterer Hinweis: Im Jahr 2003 hatte der Deutsche Richterbund einen Vorschlag präsentiert, um den Verdacht der Abzocke auszuräumen: Die Bußgeldeinnahmen der Kommunen sollten nicht mehr direkt ins Stadtsäckel fließen, sondern zunächst in einen landesweiten Fonds. Von dort sollten die Gelder nach einem an die Einwohnerzahl angelehnten Schlüssel wieder an die Kommunen zurückfließen. Der Vorschlag ging in einem lautstarken Proteststurm der Kommunen unter. Das Vertrauen der Autofahrer in eine „gerechte“ und notwendige Verkehrsüberwachung wird so jedenfalls nicht gestärkt.