Warum der Konverter notwendig ist
Regionalrat und Kreistag stellen die Notwendigkeit des umstrittenen Konverters infrage. Nach Ansicht der Bundesnetzagentur ist er unerlässlich.
Osterrath. Am Ende ist es die entscheidende Frage: Ist der im „Umkreis“ des Netzverknüpfungspunkts Osterath geplante Doppelstromkonverter wirklich notwendig? Also: Besteht der energiewirtschaftliche Bedarf an der Gesamtleitung Emden-Philippsburg beziehungsweise für beide Teilvorhaben — Ultranet, A-Nord — weiterhin, oder könnte die Leitung auch „durchgebaut“ werden und damit der Netzverknüpfungspunkt Osterath entfallen? Regionalrat und Kreistag haben die Frage im Zusammenhang mit der Standortsuche für den Konverter wieder in den Fokus gestellt. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) gibt eine klare Antwort: Der Konverter ist notwendig. Und erklärt dies mit vier Gründen:
Der Ausbaubedarf im Höchstspannungsübertragungsnetz wird alle zwei Jahre im Wege des Netzentwicklungsplans (NEP) überprüft. Ultranet und A-Nord, sagt die BNetzA, seien zwei eigenständige Vorhaben, deren Bedarf jeweils einzeln besteht und zuletzt 2015 von der Bundesnetzagentur bestätigt und danach vom Bundestag in das Bundesbedarfsplangesetz aufgenommen wurde.
Bis zum 16. Oktober läuft die Konsultation für den NEP mit dem Zieljahr 2030, an der sich unter anderem die Kommunen beteiligen können. Der energiewirtschaftliche Bedarf, heißt es, werde in diesem Verfahren nochmals überprüft. Alle bisherigen Untersuchungen wiesen aber eindeutig darauf hin, dass der Bedarf für Ultranet, A-Nord und damit auch für den Netzverknüpfungspunkt Osterath fortbesteht. Das, so erklärt die BNetzA, gelte auch für den Bedarf eines Konverters am oder in der Nähe des Netzverknüpfungspunktes.
Der Netzverknüpfungspunkt Osterath soll es insbesondere ermöglichen, dass die Gleichstrom-Verbindungen von Emden nach Osterath und von Osterath nach Philippsburg auch die verbrauchsstarken Gebiete an Rhein und Ruhr sowohl mit Windenergie aus dem Norden, als auch mit Solarstrom aus dem Süden versorgen können.
Bundesnetzagentur
Bei rückläufiger konventioneller Stromerzeugung müsse der vergleichsweise hohe Stromverbrauch in NRW nämlich zwingend durch Importe aus anderen Bundesländern gedeckt werden, sagt die Bundesbehörde. Der Netzverknüpfungspunkt Osterath, heißt es, habe zusätzlich den Vorteil, dass in wind- und sonnenarmen Zeiten die Versorgungssicherheit auch durch Kraftwerke im Rhein-Ruhr-Gebiet sichergestellt werden kann. Abgesehen davon, so die BNetzA, sei der Konverter zur Stabilisierung des Netzes notwendig, insbesondere, um eine Überlastung der deutschen, niederländischen und belgischen Stromnetze zu vermeiden.
Der Ausbaubedarf im Höchstspannungsübertragungsnetz wird im Wege eines mehrstufigen Prozesses ermittelt, der sich in regelmäßigen Abständen wiederholt. Der Netzentwicklungsplan „Strom 2017-2030“ soll ergründen, welcher Netzausbau bis zum Jahr 2030 erforderlich sein wird, um dem Ausstieg aus der Kernenergie, der Umstellung auf erneuerbare Energien und der Stärkung des europäischen Strommarkts Rechnung zu tragen.
Das wiederum, sagt die BNetzA, hänge entscheidend von der künftig zu erwartenden Netzbelastung ab. Ausschlaggebend dafür sei, wo zukünftig welche Mengen an Strom in das Übertragungsnetz eingespeist beziehungsweise wieder entnommen werden. Um das prognostizieren zu können, müssten realistische Annahmen darüber getroffen werden, wie Strom in Zukunft erzeugt, gespeichert und genutzt wird. Aus dieser Vielzahl von Annahmen ließen sich dann verschiedene Szenarien für das Jahr 2030 entwickeln. Mehrere solcher Szenarien bildeten als sogenannter Szenario-Rahmen den Ausgangspunkt für die Netzentwicklungsplanung.
Vorhaben nach dem neuen Netzentwicklungsplan können frühestens nach der Bestätigung durch die BNetzA vom Gesetzgeber in den Bundesbedarfsplan aufgenommen werden. Allerdings entscheidet nicht die Bundesnetzagentur, sondern die Bundesregierung, ob und wann sie dem Gesetzgeber eine Novelle des Bundesbedarfsplangesetzes vorlegt. Dies, sagt die BNetzA, werde aller Wahrscheinlichkeit nach erst im kommenden Jahr 2018 der Fall sein.