Meinung Übertriebene Empörung

Seit fast einem Jahrzehnt diskutiert die Berliner Politik über die Vorratsdatenspeicherung. Ein entsprechendes Gesetz trat schon 2007 in Kraft. Doch das Bundesverfassungsgericht setzte dem ein Stoppsignal.

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Also wurde erneut gestritten und korrigiert. Da klingt es schon merkwürdig, wenn die Opposition behauptet, der Bundestag habe jetzt „im Eiltempo“ Nägel mit Köpfen gemacht.

Wer so redet, der will nicht wahrhaben, dass sowohl die Richter in Karlsruhe als auch der Europäische Gerichtshof eine massenhafte Speicherung von Verbindungsdaten ohne konkreten Anlass nicht generell verworfen haben. Die Politik hat sehr wohl Gestaltungsspielraum in dieser heiklen Frage, der allerdings strengen rechtlichen Voraussetzungen unterliegt. Schon diese Tatsache verträgt sich nicht mit der Empörungswelle, die nun wieder übers Land schwappt. Gegen die Fülle der Daten, die viele Menschen freiwillig über sich ins Internet stellen, die Google, Facebook & Co völlig losgelöst von jeder demokratischen Kontrolle horten und genauso unkontrolliert weiter geben könnten, wirkt die Vorratsdatenspeicherung sogar fast schon lächerlich.

Auch Sicherheitsexperten werden nicht ernsthaft behaupten, dass diese Möglichkeit der Strafverfolgung ein Allheilmittel etwa im Kampf gegen den internationalen Terrorismus ist. Es wäre allerdings auch fahrlässig, gänzlich darauf zu verzichten. Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Flüchtlingsströme. Die Bundesregierung will sich offenbar nicht nachsagen lassen, hier ein Sicherheitsrisiko einzugehen. Das ist nachvollziehbar. Endgültige Klarheit dürfte wohl erst herrschen, wenn das Gesetz erneut zur Vorlage nach Karlsruhe kommt.