Wichtiger Etappensieg der Pipeline-Gegner

Münsteraner Richter halten Enteignungen für rechtswidrig

Ein Kommentar von Peter Kurz.

Foto: Young David (DY)

Im jahrelangen Streit um die Kohlenmonoxid-Pipeline von Bayer hatten die Gegner vor allem die Sicherheitsbedenken im Blick — die Gefahr, dass durch ein mögliches Leck in der Leitung zwischen Dormagen und Krefeld Menschenleben gefährdet werden könnten. Ein anderer Ansatz, das Projekt zu Fall zu bringen, klingt zwar juristisch trocken, hat aber ein großes Potenzial: Die Klagen von Grundstückseigentümern gegen Enteignungen zugunsten von Bayer.

Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig — so sagt es das Grundgesetz. Daran gemessen hat das Oberverwaltungsgericht Münster nur eine Selbstverständlichkeit ausgesprochen. Privatleute wurden im Interesse eines Privatunternehmens enteignet. Und eben nicht zum Wohle der Allgemeinheit. Folgerichtig halten die Richter das Rohrleitungsgesetz des NRW-Landtags als Grundlage für die Enteignung von Grundbesitzern zugunsten von Bayer für unwirksam.

Entscheiden müssen über diese verfassungsrechtliche Frage aber die höchsten Richter in Karlsruhe. Die können, wie es aussieht, kaum zu einer anderen Bewertung kommen als ihre Münsteraner Kollegen.

Ohne detaillierte Abwägung hatte der NRW-Landtag ins Rohrleitungsgesetz geschrieben: Durch die Pipeline und die dadurch erforderlichen Enteignungen werden die wirtschaftliche Struktur der Chemieindustrie mitsamt ihren Arbeitsplätzen gesichert. Ein reichlich pauschaler Hinweis, um das Allgemeinwohl der Enteignungen zu begründen. Wo bleibt da die Abwägung mit den Interessen der Grundstückseigentümer und den in ihren Planungen betroffenen Kommunen, durch deren Gebiet die Pipeline führt?

Wenn demnächst auch Karlsruhe den Daumen senkt, dann ist die gesetzliche Grundlage für die Pipeline null und nichtig. Das wäre das Aus für die Leitung — ohne dass überhaupt weiter über die Sicherheitsbedenken diskutiert werden muss. Dass der Landtag nach den Erfahrungen mit dem Widerstand der Bürger dann einen neuen Anlauf unternimmt, ist unwahrscheinlich.

Für Bayer ist schon der Richterspruch eine herbe Niederlage, weil die erhoffte Planungssicherheit mit dem nun erforderlichen Warten auf Karlsruhe in weite Ferne rückt.