Folgekosten Braunkohle Tagebau verursacht Ewigkeitskosten
Der Umweltausschuss befasste sich mit Frage, ob RWE ausreichend Rückstellungen gebildet hat.
Die Kohlekommission wird in wenigen Wochen ihre Empfehlung zur Zukunft der Braunkohle geben und vermutlich einen deutlich früheren Ausstieg empfehlen. Mit dem Tagebau Garzweiler ist auch Mönchengladbach betroffen. Nicht nur aktuell durch den Abbau, sondern auch weit danach, wie Umweltdezernent Gregor Bonin im Fachausschuss betonte. „Auch lange Zeit nach Beendigung des Braunkohleabbaus werden noch hohe Geldbeträge für den Rückbau der Tagebauinfrastruktur, für bergbaubedingte Schäden, Ersatzwasserlieferungen sowie für die Kosten der Rekultivierung und für die Befüllung der Restseen benötigt.“ Auch der Wasserhaushalt muss nach Tagebauende wieder herstellt werden. All das verursacht Folgekosten, Ewigkeitskosten genannt.
Doch sind diese gesichert? Dazu referierte ein Fachmann im Umweltausschuss: Werner Grigo, Hauptdezernent bei der zuständigen Aufsichtsbehörde, der Abteilung Bergbau und Energie der Bezirksregierung Arnsberg. „Wir bewegen uns bei dem Thema im Spannungsfeld zwischen Rohstoff, Energiegewinnung und Ökologie“, sagte er. Der Großtagebau produziere „erst einmal einen Totalschaden in der Landschaft“, allerdings würden auch die Rohstoffe benötigt. „Es gilt also, die Eingriffe so gering wie möglich zu halten und die Folgekosten zu minimieren“, so Grigo.
Wie wird kontrolliert?
Wichtigstes Instrument ist demnach die drei Jahre geltende Betriebsplanzulassung. Dabei werde auch geprüft, ob das abbauende Unternehmen, in diesem Fall RWE Power, die erforderliche Vorsorge trifft, um die vom Tagebau zerstörten Flächen wieder nutzbar zu machen. Bei Garzweiler stehe das im kommenden Jahr an.
Was wird kontrolliert?
Es werden viele Kriterien überprüft. Bei der Wiedernutzbarmachung geht es laut laut Grigo vor allem um die Kosten für Rekultivierung sowie für die Wiederbefüllung des Restsees. Untersucht werden auch die Auswirkungen auf das Grundwasser. Bergschadensaspekte spielten dabei keine Rolle, dies müsse zivilrechtlich zwischen den Geschädigten und dem Bergbaubetreiber geklärt werden. RWE habe dafür Rückstellungen gebildet.
Was sind die Prüfkriterien?
Bewertet werden die Vollständigkeit und Angemessenheit, ob die Verpflichtungen des Unternehmens gesichert sind (Rückstellungen, Haftungsmasse etc.). Im Zentrum stehe auch die Frage, ob das Geschäftsmodell des Bergbrautreibenden noch tragfähig ist. Die Bezirksregierung muss im Ernstfall die in den Bilanzen ausgewiesenen Rückstellungen als Sicherheitsleistungen einfordern.
Wie hoch sind die Rückstellungen?
Laut externen Gutachten, die erst auf Druck des Landtags öffentlich gemacht wurden, betragen sie 1,6 Milliarden Euro für die Wiedernutzbarmachung, 170 Millionen Euro für Umsiedlungen und 380 Millionen für Bergschäden.
Reicht das aus?
Laut dem Fazit sind die bergrechtlichen Pflichten derzeit gewährleistet und die gebildeten Rückstellungen werthaltig. Eine Forderung der Sicherheitsleistung sei deshalb nicht notwendig.
Wie ist das bei einem früheren Ausstieg?
„Je näher das Ende rückt, desto mehr stellt sich die Frage der Kapitalisierung von Rückstellungen“, sagt Grigo. „Ab der Entscheidung der Kohlekommission muss man sich sofort damit befassen.“ Schließlich werde damit auch ein teil des Geschäftsmodells von RWE abgeschaltet. Dies habe viele Facetten für die Region, etwa wegfallende Arbeitsplätze, aber auch für das Unternehmen, das mit einem früheren Ausstieg Anspruch auf Entschädigungen habe.
Was ist die Position der Stadt Mönchengladbach?
Die langfristigen Kosten für die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung und die benötigten Mengen an Sümpfungswässern für den Erhalt der Feuchtgebiete in Mönchengladbach und der Region dürfe nicht zu Belastungen der Allgemeinheit führen, so Bonin. „Die ökologischen Qualitäten im Stadtgebiet müssen geschützt und verbessert werden.“ Es müsse sichergestellt werden, dass eine Abwälzung der Bergbaufolgekosten auf die vom Tagebau betroffenen Kommunen unmöglich werde.