Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln Unberkannte setzen Eingangstür von Wohnhaus in Brand
Geistenbeck. · Die Polizei geht von Vorsatz aus. Die Anwohner, unter ihnen ein einjähriges Kind, blieben unverletzt.
Eine Großfamilie ist in der Nacht zu Montag durch Brandrauch geweckt worden. Kurz danach entdeckte sie, dass ihre Haustür in Flammen stand. Nach erster Einschätzung geht die Staatsanwaltschaft derzeit von einem versuchten Tötungsdelikt in Tateinheit mit versuchter schwerer Brandstiftung aus.
Gegen 4 Uhr war der Polizei eine brennende Haustür eines Gebäudes an der Straße „Reststrauch“ in Mönchengladbach gemeldet worden. Auch eine Anwohnerin hatte den Brand entdeckt und den Notruf gewählt.
Als die Polizisten zeitgleich mit den Feuerwehrkräften eintrafen, versuchte ein 66-jähriger Hausbewohner bereits, das Feuer an der Tür mit einem Gartenschlauch zu löschen. Vor der Haustür befand sich als zusätzliche Sicherung eine abgeschlossene Eisengittertür. Der Brandsatz muss durch dieses Gitter abgelegt worden sein. Ein Umstand, den Polizei und Staatsanwaltschaft als zusätzlichen Hinweis für eine vorsätzliche Tat werten. Die Feuerwehr löschte das Feuer.
In dem Haus hielten sich zur Tatzeit sechs Menschen auf. Alle Personen konnten unverletzt durch die Feuerwehr geborgen werden. Darunter befand sich auch ein einjähriges Kind.
Es entstand kein Schaden an dem Gebäude selber. Es ist davon auszugehen, dass der Brand durch bislang unbekannte Täter gezielt gelegt wurde, so die Polizei. Die genaue Art der Inbrandsetzung sei noch Gegenstand der Ermittlungen.
Im Oktober 2015 war das Haus nachts beschossen worden
Die Polizei sucht Zeugen. Personen, die Angaben zu möglicherweise tatrelevanten Beobachtungen machen können, werden gebeten, diese unter der Telefonnummer 02161/290 zu melden.
Im Oktober 2015 war das Haus am Reststrauch schon einmal in den Fokus der Polizei gerückt, weil das Gebäude nachts beschossen worden war. Ein bis dahin unbekannter Täter hatte mindestens fünfmal auf das Haus gezielt, zwei Schüsse trafen ein Schlafzimmerfenster. Damals hielten sich sieben Menschen in dem Gebäude auf, darunter zwei Kinder im Alter von drei und zwölf Jahren. Verletzt wurde auch damals niemand. Die Polizei konnte den Schützen ermitteln. Er wurde wegen versuchten Mordes und Verstoßes gegen das Waffengesetz zu vier Jahren Haft verurteilt. Als Motiv für die Tat hatte der 29-Jährige eine Familienfehde angegeben. Mit der anderen Familie habe es ständig Streit um Geld gegeben.
Im Februar dieses Jahres hatte es an dem Zweifamilienhaus in Geistenbeck einen SEK-Einsatz gegeben. Nach einem schweren Diebstahl in Hamburg, bei dem auch Waffen entwendet worden waren, führten Spuren nach Mönchengladbach. Die damals festgenommenen Tatverdächtigen waren mangels Haftgründen zunächst wieder entlassen worden.