Abfall- und Abwassergebühren Wöchentliche Müllabfuhr geht ins Geld
WUPPERTAL · Bund der Steuerzahler NRW stellt seinen Vergleich zu den Abfall- und Abwassergebühren vor. So sieht es in unserer Region aus.
Es gibt acht Städte in Nordrhein-Westfalen, denen der Bund der Steuerzahler zuruft: Ihr macht zu viel. Macht weniger! Zu diesen Städten gehören auch Wuppertal und Düsseldorf. Bei diesem Ruf nach mehr Passivität geht es um die hohe Frequenz, in denen in diesen Städten der Müll abgeholt wird. Nämlich einmal wöchentlich. In anderen Städten kommt die Müllabfuhr im 14-täglichen Turnus oder gar nur im Monatsturnus. Und da ist klar: Je seltener die Müllwagen kommen, umso billiger ist es für den Gebührenzahler. In den Städten mit zeitlich engem Takt ist es dagegen deutlich teurer.
Abfallgebühren
In seinem jährlich aktualisierten Vergleich hat der Bund der Steuerzahler ein Ranking der NRW-Kommunen in punkto Abfallgebühren erstellt. Zugrundegelegt wurde dabei ein Musterhaushalt: Vier Personen, 120 Liter Restmüllbehälter, 120 Liter Bioabfallbehälter und Papierabfall in haushaltsüblicher Menge.
Nach dem am Donnerstag vorgestellten Vergleich zahlt der Musterhaushalt die höchsten Gebühren, der seine 120-Liter-Restmülltonne wöchentlich leeren lassen muss. Nämlich im Landesdurchschnitt 396 Euro jährlich. Die 14-tägliche Abfuhr kostet im Schnitt 289 Euro jährlich und die monatliche 229 Euro. Aber auch bei gleichem Abfuhrturnus kommt es zu gewaltigen Differenzen: So ist es im rheinischen Dormagen bei einer vierzehntäglichen Abfuhr mit 177,38 Euro besonders günstig, in Selm (Kreis Unna) kostet der Spaß satte 522 Euro jährlich. Bei ausgesuchten Städten im Verbreitungsgebiet dieser Zeitung sieht es so aus:
Wuppertal: 306,36 Euro (wöchentliche Abfuhr)
Düsseldorf: 461,21 Euro (wöchentliche Abfuhr)
Krefeld: 268,44 (14-tägliche Abfuhr) Remscheid: 320 Euro (14-tägliche Abfuhr)
Solingen: 280,25 Euro (14-tägliche Abfuhr)
Ursache für Gebührensteigerungen können zum Beispiel steigende Personalkosten oder die Vergabe der Aufgabe an teure private Entsorger sein. Dagegen kann der Einsatz moderner Müllverbrennungsanlagen, die auch als Blockheizkraftwerke Fernwärme oder Strom erzeugen, die Müllgebühren senken. Die Kommune muss den Erlös nämlich in Teilen an die Gebührenzahler weitergeben. Dies war zum Beispiel in Oberhausen mit einem Rückgang der Gebühren im Vergleich zum Vorjahr um zwölf Prozent der Fall.
Um die Gebühren niedrig zu halten, fordert der Bund der Steuerzahler, dass der regelhafte wöchentliche Abfuhrtermin der Restmülltonnen abgeschafft werden solle. Die Stadträte sollten per Satzungsänderung den Gebührenzahlern erlauben, sich nicht nur die Größe der Mülltonnen, sondern auch den Abfuhrturnus selbst auszusuchen. Nach Auskunft von Steuerzahlerbund-Chef Rik Steinheuer kann dies durchaus auch so geschehen, dass in ein- und derselben Straße unterschiedliche Abfuhrtermine vereinbart werden.
Abwassergebühren
Neben den Müllgebühren hat der Steuerzahlerbund am Donnerstag auch wieder seinen alljährlichen Vergleich der Abwassergebühren vorgestellt. Danach bezahlt der Musterhaushalt für die Abwasserentsorgung (Schmutz- und Niederschlagswasser) im Landesdurchschnitt 755 Euro pro Jahr. Das ist ein Plus von zwei Prozent gegenüber dem Vorjahr. Dabei ist die Stadt Reken im Münsterland mit 287 Euro besonders preiswert und Monschau in der Eifel mit 1434 Euro besonders teuer.
Bei ausgesuchten Städten im Verbreitungsgebiet dieser Zeitung sieht es nach den Zahlen des Steuerzahlerbundes, so aus:
Wuppertal: 797 Euro (minus 6 Prozent im Vergleich zu 2022)
Düsseldorf: 465,20 Euro (plus 8 Prozent).
Krefeld: 730,80 Euro (minus 7 Prozent)
Remscheid: 719,20 Euro (plus 4 Prozent)
Solingen: 750,50 Euro (minus 2 Prozent)
Zwar hängen die örtlichen Abwassergebühren von der Bevölkerungsdichte, der Topographie und dem Alter des Kanalnetzes ab. Doch ein weiterer Faktor kann sich preistreibend auswirken: nämlich wie die jeweilige Kommune ihre Kapitalkosten auf die Gebühren aufschlägt. Der Bund der Steuerzahler hatte schon in der Vergangenheit gegen bestimmte Berechnungsmethoden geklagt. Und kritisiert nun, dass der Landesgesetzgeber in dieser Frage den Kommunen im Kommunalabgabengesetz zu großzügige Berechnungsspielräume eröffne. Die Kommunen ihrerseits sollten diese Spielräume, so appelliert Steuerzahlerbund-Chef Steinheuer, zurückhaltend und bürgerfreundlich nutzen.