Die Behörden hätten „auf Anweisung von Ministerien“ über gerichtliche Beschlüsse hinweg gehandelt. Dies „kennt man sonst nur aus Staaten, in denen der Rechtsstaat noch nicht so gefestigt ist“.
Die am Freitagmorgen erfolgte Abschiebung des Ex-Leibwächters von Al-Kaida-Anführer Osama bin Laden nach Tunesien soll nach der Gerichtsentscheidung rückgängig gemacht werden. Sie stelle sich als „grob rechtswidrig“ dar und „verletzt grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien“, entschied das Verwaltungsgericht am Freitag. Deshalb sei Sami A. „unverzüglich auf Kosten der Ausländerbehörde in die Bundesrepublik Deutschland zurückzuholen“. Das Flüchtlingsministerium Nordrhein-Westfalens kündigte daraufhin an, dass es zusammen mit der Ausländerbehörde der Stadt Bochum Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtes einlegen werde.