Abschiebung Fall Sami A.: Bundespolizei widerspricht NRW-Minister Stamp
Frankfurt/Main. Die juristisch umstrittene Abschiebung des mutmaßlichen Islamisten Sami A. nach Tunesien hätte einem Zeitungsbericht zufolge noch gestoppt werden können, obwohl er sich schon im Flugzeug befand.
Das berichtete die "Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung" (FAS) unter Berufung auf die für den Flug verantwortliche Bundespolizei. "Bis zur Übergabe an die tunesischen Behörden wäre dies möglich gewesen", erklärte die Bundespolizei.
Sami A. war vor gut einer Woche aus Nordrhein-Westfalen in sein Herkunftsland abgeschoben worden, obwohl das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am Vorabend ein Abschiebeverbot für den mutmaßlichen Ex-Leibwächter des langjährigen Al-Kaida-Chefs Osama bin Laden bestätigt hatte. Jedoch griffen die Behörden nicht in die Abschiebung ein. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschied daraufhin, dass Sami A. nach Deutschland zurückgeholt werden müsse.
Die Darstellung der Bundespolizei widerspricht der FAS zufolge der Position des Landes Nordrhein-Westfalen. Der für die Rückführung verantwortliche Minister für Integration und Flüchtlinge, Joachim Stamp (FDP), sagte demnach am Freitag bei einer Anhörung im Düsseldorfer Landtag, er habe kurz vor 09.00 Uhr von dem Abschiebeverbot erfahren, zu diesem Zeitpunkt aber keine Möglichkeit mehr gesehen, noch einzugreifen.
Das Flugzeug landete jedoch nach Angabe der Bundespolizei erst um 09.08 Uhr, übergeben wurde der Tunesier um 09.14 Uhr. Wie die FAS weiter berichtete, kostete die Abschiebung des mutmaßlichen Islamisten mehr als 35.000 Euro. Allein das von der Bundespolizei angemietete Charterflugzeug habe laut der Bundespolizei mit 34.848 Euro zu Buche geschlagen. Die Kosten werden demnach von der Ausländerbehörde Bochum getragen. Für einen zuvor stornierten Linienflug wurden demnach zusätzlich 467,84 Euro fällig. muk/AFP