Der Fall Sami A. NRW-Flüchtlingsminister übernimmt „volle Verantwortung“ für Abschiebung von Sami A.

Düsseldorf. In einer Sondersitzung des Rechts- und Integrationsausschuss des NRW-Landtags hat Flüchtlingsminister Joachim Stamp (FDP) heute deutlich gemacht, dass aus seiner Sicht die umstrittene Abschiebung des Tunesiers Sami A. rechtlich einwandfrei gelaufen sei.

Joachim Stamp (FDP, l), Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen und Stellvertretender Ministerpräsident, und Peter Biesenbach (CDU, r), Justizminister des Landes Nordrhein Westfalen, warten auf den Beginn der Sitzung.

Foto: Federico Gambarini

Stamp übernahm die „volle Verantwortung“ für den konkreten Fall des mutmaßlichen Ex-Leibwächters des getöteten Al Kaida-Chefs Bin Ladens und machte dabei offen deutlich, dass das Ministerium für Kinder, Familien, Flüchtlinge und Integration eine Gelegenheit und ein kleines Zeitfenster aktiv genutzt habe, in der die Abschiebung rechtlich möglich gewesen sei. Ein Antrag auf eine einstweilige Verfügung sei möglich gewesen, habe es von Sami A. und dessen Anwälten aber nicht gegeben, führte Stamp aus. Nach „Gesprächen mit tunesischen Behörden“ habe er entschieden, so Stamp, Sami A. so schnell wie möglich abzuschieben und nur mit den Stellen zu sprechen, „die zwingend von mir informiert werden mussten“. Zu einer Information an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sei der Minister „nicht verpflichtet“ gewesen, außerdem sei das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen „nicht unser Gesprächspartner“ gewesen. Man habe von einem bevorstehenden Urteil des Verwaltungsgerichts nichts gewusst, führte Stamp aus.

Diesem Schritt hätten also „keine Abschiebeverbote entgegengestanden“, sagte Stamp. Sami A. sei „vollziehbar ausreisepflichtig“ gewesen. „Hätte es einen Hinweis auf möglicherweise entgegenstehende gerichtliche Entscheidungen gegeben, wäre es nicht zur Rückführung von Sami A. gekommen“, versicherte Stamp.

Sami A. war am Freitag vergangener Woche abgeschoben worden, obwohl das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschieden hatte, dass dies nicht zulässig sei. Aus Sicht der Richter ist nicht auszuschließen, dass Sami A. in Tunesien gefoltert wird. Allerdings übermittelte das Gericht den Beschluss erst am Freitagmorgen, als Sami A. schon an Bord der Maschine nach Tunesien war.

Stamp führte darüber hinaus aus, er habe vor allem vor dem Hintergrund „ständiger Durchstechereien“ so wenige Stellen wie möglich informiert und versucht „so schnell und diskret wie möglich“ abzuschieben. Er habe kurz vor 9 Uhr während der Abschiebung vor einem Pressetermin von dem Spruch des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen per Telefonhinweis erfahren. Danach hat es nicht mehr den Versuch gegeben, die Rückführung abzubrechen. „Ich bin davon ausgegangen, dass es keine Möglichkeit mehr gibt, den Vorgang zu stoppen.” Auch dafür übernehme er die volle Verantwortung.

NRW-Justizminister Peter Biesenbach (CDU) forderte, das Urteil des Oberverwaltungsgericht Münster abzuwarten. Die Stadt Bochum hatte am vergangenen Mittwoch Beschwerde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen zur Rückholung von Sami A. eingelegt.

In Nordrhein-Westfalen kamen der Rechts- und der Integrationsausschuss mitten in der Sommerpause zu dieser gemeinsamen Sondersitzung zusammen. Die Oppositionsfraktionen von SPD und Grünen verlangten Aufklärung von der schwarz-gelben Landesregierung, ob das Verwaltungsgericht und die Öffentlichkeit „bewusst getäuscht“ worden seien.

Inzwischen fordert auch die Grünen-Fraktion im Bundestag eine Sondersitzung des Innenausschusses. Diese solle trotz Sommerpause „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ angesetzt werden, heißt es in dem Antrag, der dem „Spiegel“ vorliegt. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) solle Fragen zu dieser und weiterer „mutmaßlich rechtswidriger“ Abschiebungen beantworten. „Wir fordern eine umgehende Aufklärung der Vorfälle und der Verantwortlichkeiten“, sagte Filiz Polat, Grünen-Obfrau im Innenausschuss, dem Blatt.