Kommunalwahlrecht Landtag beschließt Aus für Stichwahl bei Kommunalwahlen in NRW

Düsseldorf · Bringt die frisch verabschiedete Änderung des Kommunalwahlrechts in NRW weniger Demokratie und mehr CDU-Bürgermeister? Die SPD befürchtet das und prüft verfassungsrechtliche Schritte.

Bei Kommunalwahlen in NRW: Landtag beschließt Aus für Stichwahl
Foto: dpa/Guido Kirchner

Bei nordrhein-westfälischen Kommunalwahlen soll es keinen Stich-Entscheid mehr geben. Das sieht eine Änderung des Wahlrechts vor, die der Düsseldorfer Landtag am Donnerstag mit den Stimmen der Regierungsfraktionen von CDU und FDP beschlossen hat. SPD, Grüne und die AfD stimmten dagegen. SPD und Grüne bekräftigten ihre Absicht, die Gesetzesänderung vom Landesverfassungsgericht prüfen zu lassen. Innenminister Herbert Reul (CDU) versicherte, die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Novelle sei geprüft und bestätigt.
Derzeit kommt es bei Kommunalwahlen in NRW zu einer Stichwahl zwischen den beiden Erstplatzierten, wenn zuvor kein Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Aus Sicht von CDU und FDP hat sich die Hoffnung aber nicht erfüllt, dass Stichwahlen die Beteiligung und damit die Legitimation der Bürgermeister und Landräte erhöhen. Stattdessen sei die Beteiligung zurückgegangen.

SPD und Grüne machen eine gegenteilige Rechnung auf. „Ohne Stichwahl werden Minderheitsbürgermeister ins Amts kommen“, warnte SPD-Fraktionsvize Christian Dahm. In absoluten Zahlen habe der letztlich gewählte Bewerber im zweiten Wahlgang in der Regel mehr Stimmen erhalten als im ersten. „Ihnen geht es nicht um mehr Demokratie, sondern darum, Ihren Bürgermeistern mehr Macht in den Rathäusern zu sichern“, warf Dahm der CDU vor.

Mit der Novelle wird gleichzeitig die Einteilung der Kommunalwahlkreise geändert. Die Regierungsfraktionen wollen „möglichst gleich große Wahlkreise mit annähernd gleichem Stimmgewicht“. Dafür sollen künftig nicht mehr die Einwohner, sondern nur noch die Wahlberechtigten gezählt werden.

Auch das will die SPD verfassungsrechtlich abklopfen, weil sie darin eine Ungleichbehandlung der Arbeit der Ratsmitglieder sieht, die sich schließlich um alle Menschen in ihrem Wahlkreis zu kümmern hätten und nicht nur um die Wähler. Die Sozialdemokraten vermuten, dass aus machttaktischen Gründen einfachere, SPD-nahe Stadtteile, in denen etwa viele Türken leben, kleingerechnet werden sollen zugunsten bürgerlicher Stadtteile mit konservativer Klientel.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP, Henning Höne, hielt dagegen, Menschen aus Drittstaaten führten in den Wahlkreisen zu Verzerrungen bei den Erfolgsaussichten jeder einzelnen Stimme. Die Chancengleichheit müsse aber in jedem Wahlkreis gesichert werden, unterstrich auch der CDU-Abgeordnete Jörg Geerlings.

Die kommunale Stichwahl war in NRW erstmals 1994 eingeführt, 2007 abgeschafft und dann 2011 wieder eingeführt worden. Die nächste Kommunalwahl steht im Herbst 2020 an.

Mit der Gesetzesänderung wird auch das 2017 in das Bundeswahlgesetz aufgenommene Verhüllungsverbot von Mitgliedern in Wahlorganen ins NRW-Kommunalrecht übertragen.

(dpa)