CDU und FDP CDU und FDP wollen Stichwahlen zur NRW-Kommunalwahl 2020 abschaffen

Düsseldorf · CDU und FDP wollen zweite Wahlgänge bei Kommunalwahlen abschaffen. Die Opposition ist empört und wittert parteitaktische Motive. Auch Staatsrechtler haben massive Bedenken.

Jörg Geerlings (CDU), Mitglied des Landtages von Nordrhein-Westfalen, spricht während der Debatte im Landtag in einer Aktuellen Stunde auf Antrag der Landesregierung zur Abschaffung der kommunalen Stichwahlen.

Foto: dpa/Guido Kirchner

Schon zur Kommunalwahl 2020 sollen Stichwahlen für Oberbürgermeister, Bürgermeister und Landräte in Nordrhein-Westfalen abgeschafft werden. CDU und FDP wollen ihr umstrittenes Gesetz am Donnerstag in abschließender Lesung mit ihrer Regierungsmehrheit durch den Landtag bringen. Damit werden auch die Wahlkreise neu zugeschnitten. Künftig ist der Maßstab nicht mehr die Einwohnerzahl eines Ratswahlkreises, sondern die Zahl der Wahlberechtigten. Die SPD kündigte am Mittwoch an, das Gesetz unmittelbar nach der Verabschiedung vor dem Verfassungsgerichtshof in Münster anzufechten.

Derzeit kommt es bei Kommunalwahlen zu einem zweiten Wahlgang, wenn zuvor kein Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen bekommen hat. CDU und FDP wollen die Stichwahl abschaffen, unter anderem weil die Beteiligung am zweiten Wahlgang zu gering sei. Innenminister Herbert Reul (CDU) sagte im Landtag, die Abschaffung der Stichwahl sei nach Ansicht der Regierung „verfassungsrechtlich möglich und demokratiekonform“.

„Die Stichwahl bedeutet keinen relevanten Zuwachs an demokratischer Legitimation“, sagte Reul. So habe die Beteiligung an zweiten Wahlgängen zuletzt im Schnitt bei 31,5 Prozent gelegen, die Zahl der Stichwahlen sei insgesamt rückläufig, in den meisten Fällen hätten in NRW die Sieger des ersten Wahlgangs auch den zweiten gewonnen.

SPD und Grünen warfen CDU und FDP vor, der Demokratie zu schaden und aus parteitaktischen Gründen am Wahlrecht zu drehen, um mehr Rathäuser zu erobern. „Wer am Wahlrecht rumbastelt, gefährdet die demokratische Legitimation und die politische Glaubwürdigkeit“, sagte der SPD-Abgeordnete Hans-Willi Körfges. „Die CDU wählt ihre Parteivorsitzende ja auch in einer Stichwahl.“

Auch Rechtswissenschaftler hatten massive Bedenken gegen das Gesetz vorgebracht. In allen Bundesländern gebe es Stichwahlen für herausgehobene kommunale Ämter. Eine Abschaffung würde kleine Parteien benachteiligen und die demokratischen Teilhabemöglichkeiten der Wähler einschränken. Außerdem könnten „Minderheitenbürgermeister“ ins Amt kommen.

Die kommunale Stichwahl war in NRW erstmals 1994 eingeführt, 2007 abgeschafft und dann 2011 wieder eingeführt worden. Die Vorbereitungen der Kommunen für die Wahlen 2020 sind bereits angelaufen. Die SPD warnte vor einem „organisatorischen Chaos“ durch die Änderungen bei der Wahlkreiseinteilung.

(dpa)