Kosten für Kindergärten und Tagesmutter Ü3: Kinderbereuung ist ab 2020 beitragsfrei
Neuss · Rat beendet mit großer Mehrheit die seit Jahren geführte Gebührendebatte.
(-nau) Vollendet ein Kindergartenkind sein drittes Lebensjahr, können das die Eltern etwas größer mit ihm feiern. Denn von diesem Tag an entfallen sämtliche Betreuungsgebühren für Kita oder Tagesmutter. Mit einem entsprechenden Beschluss, der zum August 2020 mit Beginn des Kindergartenjahres 2020/21 greift, zog der Rat am Freitagabend einen Schlussstrich unter die seit Jahren immer wieder geführte Gebührendebatte. Nur die AfD verwehrte dem Gemeinschaftsantrag, den Vertreter von CDU, SPD, FDP, und Grünen unmittelbar vor der Sitzung formuliert hatten, die Zustimmung. Man habe, so sagte Dirk Kranefuß zur Begründung, „nicht gegen den Haushalt gestimmt, um jetzt neue Schulden zu machen“. Den Linken ging der Antrag nicht weit genug. Sie forderten die generelle Gebührenbefreiung – auch für Kinder unter drei Jahren.
Michael Klinkicht (Grüne) goss etwas Wasser in den Wein: Man sehe das Gute, nämlich die Entlastung der Familien, aber auch die Mehrkosten für die Stadt. Denn obwohl das Land mit dem „Gute-Kita-Gesetz“ viel Geld zur Qualitätssicherung der Kinderbetreuung zur Verfügung stellt, zieht der gestern gefasste Beschluss Mehrkosten von jährlich 4,5 Millionen Euro nach sich. Drei Millionen für Investitionen, 1,5 Millionen, um über das dank Landesgeld gebührenfreie zweite Kita-Jahr hinaus noch in einem dritten Jahr auf Beiträge zu verzichten. Manfred Bodewig (FDP) erkannte dieses Dilemma ebenfalls und forderte, die Arbeitsgruppe Haushaltskonsolidierung wieder zusammenzutrommeln und „aktiv Einsparmöglichkeiten im Haushalt zu suchen“.
Beitragsfreiheit für U3 würde
weitere 2,5 Millionen Euro kosten
An diesen Mehrkosten findet nach Darstellung von Bürgermeister Breuer auch jede Überlegung ihr Ende, auch die Unter-Dreijährigen beitragsfrei zu stellen. Der Gebührenverzicht hätte noch einmal 2,5 Millionen Euro gekostet, zuzüglich einer Summe in gleicher Höhe, um der damit stimulierten Nachfrage ein entsprechendes Platzangebot gegenüberstellen zu können. Gleichwohl lobte er den Beschluss als „wichtigen Schritt zu mehr Chancen- und Bildungsgerechtigkeit“. In Richtung Rat stellte Breuer klar: „Wer das heute beschließt, kann nicht gleichzeitig über eine Senkung der Grund- beziehungsweise Gewerbesteuer nachdenken.“