Einer SBK-Anwältin zufolge ist nun geklärt, dass die öffentlichen Bingo-Events in einem Saal des Seniorenzentrums unter „kleinere Lotterien“ fallen. Dafür reiche eine vereinfachte Genehmigung aus. „Express“ und „Kölner Stadt-Anzeiger“ hatten über den Fall berichtet. Ordnungsdezernent Stephan Keller (CDU) hatte darin von einer „Posse“ gesprochen, die Stadt werde Abhilfe schaffen. Aus anderen Senioreneinrichtungen hieß es, dort spiele man regelmäßig Bingo.
Die betagten Damen und Herren lösen für die Bingo-Runden eine Karte für 0,50 bis 1 Euro, mit dem Geld werden Preise wie Pralinen oder Schokolade finanziert. Die SBK waren vor einigen Wochen von einem Rechnungsprüfer auf einen möglicherweise drohenden Gesetzeskonflikt aufmerksam gemacht worden. Die Leitung des Zentrums hatte daher die Bingo-Treffen ausgesetzt und selbst ein Verfahren bei der Ordnungsbehörde zur Klärung eingeleitet.
Stadtsprecherin Inge Schürmann schränkte aber ein: Nach landesrechtlichen Vorgaben dürfe die Kölner Stadt nur für drei Monate pro Jahr genehmigen. Danach habe in punkto Genehmigung die Kölner Bezirksregierung den Hut auf. „Wir haben schon Signale von der Bezirksregierung, dass es auch dort möglichst unbürokratisch laufen soll.“ dpa